AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Strober & Partner GmbH (Stand: September 2021)

 

1. Geltung

1.1 Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Lehrgänge, Trainings, Seminare und Kongresse (Veranstaltung) mit der Strober & Partner GmbH (Veranstalter) ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zu Stande. Die Bedingungen gelten für Verbraucher und Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

1.2 Mit der Absendung einer Bestellung einer Veranstaltung erklärt sich der Besteller mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für den Veranstalter nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich durch den Veranstalter anerkannt worden sind.

 

2. Teilnahme

2.1 Der Veranstalter präsentiert auf seiner Homepage (www.strober-partner.de) und/oder anderen Medien Veranstaltungen. An den Veranstaltungen kann jede Person teilnehmen, welche die Voraussetzungen gemäß der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung erfüllt (Teilnehmer).

2.2 Der Besteller kann mehrere Teilnehmer zu einer Veranstaltung anmelden. Soweit der Besteller einen Teilnehmer an der Veranstaltung anmeldet, ist der Besteller verpflichtet, diese Teilnehmer namentlich gegenüber dem Veranstalter zu benennen. Der Besteller hat die von ihm angemeldeten Teilnehmer auf die Veranstaltungsbedingungen (Ziff. 11) und deren Einhaltung hinzuweisen.

2.3 Der Veranstalter bestimmt je Veranstaltung deren Mindest- und Maximalteilnehmerzahl.

2.4 Soweit bei Veranstaltungen Ausweispflicht besteht (bspw. Gefahrgutschulungen im Luftverkehr oder Gefahrgutbeauftragtenlehrgänge), ist zu Beginn der Veranstaltung und bei Prüfungen durch jeden Teilnehmer ein gültiger amtlicher Ausweis oder ein vergleichbares ausländisches Dokument persönlich im Original vorzulegen.

 

3. Vertragsschluss zwischen Besteller und Veranstalter

3.1 Soweit der Veranstalter auf seiner Homepage (www.strober-partner.de) und/oder anderen Medien Veranstaltungen präsentiert, stellt dies lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar. Indem der Besteller eine Bestellung an den Veranstalter absendet, wird von ihm ein Angebot gemäß § 145 BGB abgegeben. Nach Zugang bestätigt der Veranstalter zunächst unverbindlich per E-Mail, dass die Bestellung bei ihm eingegangen ist. Erst mit Zugang der gesonderten Anmeldebestätigung beim Besteller erfolgt der Vertragsschluss. Die Anmeldebestätigung wird nach Wahl des Veranstalters per Brief, per E-Mail oder Telefax an den Besteller versandt. Nur der Besteller wird Vertragspartner des Veranstalters, nicht die Teilnehmer. Die Anmeldung von Teilnehmern ist für den Besteller verbindlich. Der Austausch von Teilnehmern bedarf der Zustimmung des Veranstalters.

3.2 Die Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich nachträglich etwas anderes schriftlich vereinbart wird oder der Besteller nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Anmeldebestätigung schriftlich widerspricht.

 

4. Teilnahmegebühren

4.1 Die Teilnahmegebühren ergeben sich aus der Anmeldebestätigung des Veranstalters. Sämtliche Teilnahmegebühren und alle sonstigen Preise sind Nettopreise ohne gesetzliche Umsatzsteuer.

4.2 Soweit zum Abschluss der Veranstaltung eigene Prüfungen des Veranstalters vorgesehen sind, sind die Gebühren für die Teilnahme an diesen Prüfungen in den Teilnahmegebühren enthalten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Werden von Dritten, insbesondere von einer Behörde oder einem Verband (bspw. IHK) Prüfungsgebühren verlangt, sind diese nicht in den Teilnahmegebühren enthalten (bspw. IHK-Prüfungsgebühr) und werden separat in Rechnung gestellt.

4.3 Für die Leistungen des Veranstalters wird nur dem Besteller eine Rechnung ausgestellt, nicht den Teilnehmern. Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ca. vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung.

4.4 Rechnungen werden dem Besteller als Rechnungsadressaten elektronisch (bspw. per E-Mail) übermittelt. Auf Anforderung des Bestellers werden die Rechnungen per Brief versandt.

4.5 Alle Rechnungen werden mit Zugang beim Besteller fällig. Der Veranstalter gewährt nach seinem Ermessen Zahlungsziele, welche sich bei Gewährung aus der Anmeldebestätigung ergeben. Die Rechnungen sind vom Besteller ohne Abzüge zu begleichen.

4.6 Werden dem Veranstalter nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers erheblich zu mindern geeignet sind, so ist der Veranstalter berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt die Veranstaltung so lange zu verschieben, bis die vollständige Zahlung – zuzüglicher einer angemessenen Rüstzeit – erfolgt ist.

 

5. Rücktrittsrecht des Bestellers

5.1 Der Besteller kann bis spätestens 61. Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei von dem Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt ab dem 60. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn stellt der Veranstalter dem Besteller eine Pauschale in Höhe von 25 % der Teilnahmegebühr in Rechnung, bei Rücktritt ab dem 45. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn eine Pauschale in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr und bei einem Rücktritt ab dem 30. Kalendertag oder bei Nichterscheinen bzw. bei vorzeitigem Abbruch der Teilnahme stellt der Veranstalter eine Pauschale in Höhe der vollen Teilnahmegebühr in Rechnung. Diese Pauschalen werden sofort fällig. Der Besteller hat die Möglichkeit dem Veranstalter nachzuweisen, dass dem Veranstalter durch den Rücktritt finanzielle Nachteile nicht oder nicht in Höhe der berechneten Pauschalen entstanden sind.

5.2 Die unter Ziff. 5.1 genannten Pauschalen entfallen, wenn vom Besteller ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird und der Ersatzteilnehmer die in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt. Der Besteller bleibt bei Anmeldung eines Ersatzteilnehmers zur Entrichtung der Teilnahmegebühr in voller Höhe verpflichtet. Fallen dem Veranstalter wegen der Anmeldung eines Ersatzteilnehmers Kosten an (bspw. Bearbeitungsgebühr) werden diese dem Besteller separat in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist sofort fällig. Der Besteller hat die Möglichkeit dem Veranstalter nachzuweisen, dass dem Veranstalter durch die Anmeldung finanzielle Nachteile nicht oder nicht in Höhe der berechneten Kosten entstanden sind.

5.3 Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Erklärung beim Veranstalter.

 

6. Kündigung des Bestellers

6.1 Nach Beginn der Veranstaltung ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.2 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Kündigungserklärung beim Veranstalter.

 

7. Absage und Kündigung von Veranstaltungen durch den Veranstalter

7.1 Der Veranstalter ist berechtigt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Vorliegen von Gründen, die er nicht zu vertreten hat (Erkrankung des Referenten, Quarantäne des Referenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse), Veranstaltungen abzusagen. In diesen Fällen wird der Besteller umgehend telefonisch oder schriftlich benachrichtigt. Bereits an den Veranstalter gezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung besteht nicht.

7.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist der Veranstalter berechtigt, die Durchführung des Kurses um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Rüstzeit zu verschieben. Der Veranstalter und der Besteller vereinbaren in diesem Fall einen neuen Veranstaltungstermin. Eine Erstattung bereits gezahlter Entgelte findet dann nicht statt, sie werden aber auf die Ersatzveranstaltung angerechnet. Diese Vereinbarung gilt insbesondere auch dann, wenn eine Veranstaltung bzw. die Abhaltung von Veranstaltungen und Menschenansammlungen im Allgemeinen von einer Regierung und/oder Behörde nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder einer vergleichbaren, auch ausländischen gesetzlichen Regelung untersagt wird. Der Veranstalter hat in einem solchen Fall keinerlei Schadensersatz, insbesondere nicht für Reise-, Hotel- und Verpflegungskosten des Bestellers und seiner Teilnehmer zu leisten. Wenn eine Präsenzveranstaltung auf Grund einer solchen Untersagung nicht möglich ist, behält sich der Veranstalter in Einzelfällen auch vor alternativ eine Online-Veranstaltung anzubieten. Ein Anspruch auf eine alternative Online-Veranstaltung besteht aber nicht.

7.3 Ein Wechsel des Referenten berechtigt den Besteller weder zum Rücktritt und zur Kündigung noch zur Minderung der Teilnahmegebühr.

7.4 Stört oder behindert ein Teilnehmer eine Veranstaltung trotz einer Abmahnung vorsätzlich, ist der Veranstalter nach eigenem Ermessen berechtigt, entweder den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung auszuschließen oder den Vertrag mit dem Besteller im gesamten ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Ansprüche des Veranstalters auf Entgelt und Schadensersatz bleiben unberührt.

 

8. Anreise / Übernachtung / Verpflegung

8.1 Anreise und Übernachtung zu den Veranstaltungen gehören nicht zum Umfang der Veranstaltungen und sind nicht in den Teilnahmegebühren enthalten. Verpflegung ist in den Teilnehmergebühren enthalten, soweit dies in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung aufgeführt ist. An den Veranstaltungsorten stehen teilweise begrenzte Hotelzimmerkontingente für einzelne Veranstaltungsteilnehmer des Bestellers zur Verfügung. Eine Reservierung kann nach vorheriger schriftlicher Beauftragung durch den Besteller vom Veranstalter im Namen und im Auftrag des Bestellers für den jeweiligen Teilnehmer vorgenommen werden. Der Vertragsschluss mit dem Hotel erfolgt zu dem Preis und den Stornierungsbedingungen des Hotels, der Veranstalter wird nur unverbindlich als Vermittler tätig. Stornierungen hat der Besteller bzw. dessen Teilnehmer stets selbst vorzunehmen. Der Veranstalter übernimmt daher auch keine derartigen Kosten, sofern eine Veranstaltung, aus welchen Gründen auch immer, abgesagt oder abgebrochen wird.

8.2 Fallen beim Rücktritt oder Absage einer Veranstaltung, welche der Veranstalter nicht zu vertreten hat, oder bei Nichterscheinen bzw. bei vorzeitigem Abbruch durch Teilnehmer dem Veranstalter Kosten an, insbesondere infolge von Tagungspauschalen der Veranstaltungsorte und -hotels, hat der Besteller diese zu tragen. Dem Besteller steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.  Der Veranstalter ist zur Aufrechnung mit vom Besteller geleisteten Zahlungen berechtigt.

 

9. Sonderbestimmungen für Inhouse-Veranstaltungen

9.1 Inhouse-Veranstaltungen sind im Rahmen dieser Vereinbarung Veranstaltungen, die in den Räumen des Bestellers oder in den vom Besteller ausgewählten Räumen stattfinden.

9.2 Soweit eine Inhouse-Veranstaltung vereinbart wird, ist der Besteller verpflichtet, dem Veranstalter für die Dauer der Veranstaltung zu deren Durchführung geeignete Räumlichkeiten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Raum muss über Tageslicht verfügen und den Teilnehmern genügend Platz auf den Tischen bieten, um mit Ordner und Vorschriften gleichzeitig arbeiten zu können. Bei Vorgaben nach dem Infektionsschutzgesetz oder anderen vergleichbaren, öffentlich-rechtlichen Vorgaben hat der Besteller auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass diese Vorgaben während der gesamten Veranstaltungsdauer von allen Teilnehmern eingehalten werden können.

9.3 Die für die Veranstaltung erforderlichen Materialien (bspw. technische Ausstattung) stellt der Besteller nach vorheriger Vereinbarung dem Veranstalter für die Durchführung der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung. Sollten erforderliche Materialien durch den Besteller nicht zur Verfügung gestellt werden können, erklärt sich der Veranstalter bereit, diese Materialien nach Möglichkeit zu den Veranstaltungen mitzubringen, soweit er hierüber mindestens zehn Werktage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich informiert wird. Fallen dabei für den Besteller zusätzliche Transport- und Leihgebühren an, wird der Veranstalter dies dem Besteller nach Zugang der Anfrage um Beschaffung schriftlich mitteilen. Fallen dem Veranstalter bei Inhouse-Veranstaltungen Kosten an, deren Höhe erst nach der Veranstaltung bekannt ist (bspw. anfallende Fahrtkosten des Referenten, Hotelkosten, etc.), werden diese dem Besteller gegen Vorlage entsprechender Belege in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist sofort fällig.

9.4 Für den Fall, dass die Räumlichkeiten oder Unterrichtsmittel nicht den Bedingungen in Ziff. 9.2 genügen oder nicht geeignet sind, um die Veranstaltung ordnungsgemäß durchzuführen oder der Veranstalter nicht rechtzeitig über das Fehlen von Materialien gem. Ziff. 9.3 informiert worden ist, und der Besteller auch nicht, ohne dass es dazu einer Aufforderung durch den Veranstalter bedarf, unverzüglich Abhilfe schafft, kann der Veranstalter den Rücktritt von der Veranstaltung erklären und die Veranstaltung absagen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände während der Veranstaltung eintreten. Der Besteller ist berechtigt den Nachweis zu führen, dass ihn kein Verschulden am Abbruch der Veranstaltung trifft. Anderenfalls wird vermutet, dass die Durchführung der Veranstaltung aufgrund der Versäumnisse des Bestellers unterblieben ist. Die Ansprüche des Veranstalters auf Entgelt und Schadensersatz bleiben unberührt.

 

10. Sonderbestimmungen für schadens- bzw. gefahrgeneigte Veranstaltungen

10.1 Schadens- bzw. gefahrgeneigte Veranstaltungen sind im Rahmen dieser Vereinbarung Veranstaltungen, bei welchen der Teilnehmer besonderen Gefahren (bspw. Sportveranstaltungen, Klettergarten, Wanderungen, Boots- und Schifffahrten, etc.) ausgesetzt ist.

10.2 Der Veranstalter weist daraufhin, dass sich der jeweilige Teilnehmer bei Teilnahme an einer schadens- bzw. gefahrgeneigten Veranstaltung bewusst in eine Situation drohender Eigengefährdung begibt.

10.3 Der Besteller hat die von ihm angemeldeten Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn in angemessenen Umfang von der Gefährlichkeit und den Risiken der konkreten schadens- bzw. gefahrgeneigten Veranstaltung in Kenntnis zu setzen.

10.4 Der Veranstalter begrüßt die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an den Veranstaltungen, weist jedoch darauf hin, dass eine Teilnahme an einer schadens- bzw. gefahrgeneigten Veranstaltung in diesem Fall möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann. Bei einer schadens- bzw. gefahrgeneigten Veranstaltung hat der Besteller den Veranstalter vor Vertragsschluss über bestehende Behinderungen zu informieren. Der Veranstalter wird sich bemühen, individuelle Lösungen für den Teilnehmer zu finden. Ein Anspruch auf Durchführung einer schadens- bzw. gefahrgeneigten Veranstaltung besteht jedoch nicht.

 

11. Veranstaltungsbedingungen

11.1 Der Besteller verpflichtet sich alle von ihm angemeldeten Teilnehmer auf nachfolgende Vereinbarungen (Ziff. 11.2 – 11.8) ausdrücklich, bei Bedarf auch schriftlich, rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn hinzuweisen und soweit nötig notwendige Nachweise einzufordern.

11.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, während der Dauer der Veranstaltung den Weisungen des Veranstalters bzw. der Referenten Folge zu leisten, soweit dies zur Sicherung eines reibungslosen Veranstaltungsablaufes, zum Schutz der Teilnehmer oder zur Abwendung von Gefahren erforderlich ist.

11.3 Werden Veranstaltungen in den Räumen von Dritten (bspw. bei Prüfungen der IHK) oder an anderen Orten (bspw. im Betrieb eines Unternehmens, auf Schiffen) durchgeführt, so ist der Teilnehmer verpflichtet, auch den Weisungen im Sinne der Ziff. 11.2 Folge zu leisten, die ihm von Dritten eigenverantwortlich erteilt werden, die an diesen Orten weisungsbefugt sind, auch wenn diese Dritten nicht vom Veranstalter beauftragt sind.

11.4 Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter darüber zu benachrichtigen, wenn er einen Veranstaltungsort während der Dauer von Veranstaltungen verlassen möchte. Eine Zuwiderhandlung erfolgt auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers bzw. des Bestellers.

11.5 Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass der Teilnehmer durch einige Schulungsmaßnahmen, insbesondere an Bord von Schiffen, besonderen Gefahren ausgesetzt sein kann. Daher ist der Teilnehmer hier auch in besonderem Maße zu Sorgfalt und der Befolgung von Weisungen verpflichtet.

11.6 Soweit dem Teilnehmer Materialien (bspw. Schulungsmittel, Verpackungsmaterialien, Einrichtungen der Schulungsräume) zur Verfügung gestellt werden oder ihm zugänglich sind, hat der Teilnehmer diese pfleglich und mit der gebotenen Sorgfalt und Umsicht zu behandeln. Letzteres gilt insbesondere für alle scharfen und spitzen Gegenstände, mit denen er während der praktischen Ausbildung hantiert.

11.7 Werden vom Teilnehmer mitgebrachte Elektrogeräte eingesetzt, die nicht Bestandteil der Arbeitsmittel des Veranstalters sind, ist vom Teilnehmer sicherzustellen, dass diese den Vorschriften für Betriebssicherheit sowie Unfallverhütung (z. B. Betriebssicherheitsverordnung, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) entsprechen.

11.8 Ist während der Dauer einer Veranstaltung ein Transport zu verschiedenen Veranstaltungsorten notwendig, so hat der Teilnehmer die vom Veranstalter angebotenen Beförderungsmittel zu nutzen und die ihm hierbei erteilten Weisungen zu befolgen. Nutzt der Teilnehmer das Beförderungsmittel des Veranstalters nicht, so erfolgt dies auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Insbesondere ist der Veranstalter dann nicht für Verspätungen des Teilnehmers bei der Teilnahme an der Veranstaltung und insbesondere der Prüfungen verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn die Nutzung eigener Beförderungsmittel des Teilnehmers mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters erfolgt.

 

12. Sonderbestimmungen für Online-Veranstaltungen

12.1 Online-Veranstaltungen sind im Rahmen dieser Vereinbarung Veranstaltungen, welche mittels Mikrofons und Kamera aufgenommen und über Internet im Streaming-Verfahren den Teilnehmern der Veranstaltung zugänglich gemacht werden. Online-Veranstaltungen können in Echtzeit über Laptop oder Computer verfolgt werden. Der Veranstalter benennt vor Veranstaltungsbeginn die verwendete Internetplattform (bspw. WebEx Meeting, Zoom).

12.2 Die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen zur Nutzung der Online-Veranstaltungen, insbesondere ein internetfähiges Gerät, eine ausreichend leistungsfähige Internetanbindung, einen aktuellen Internetbrowser, einen Zugang zu der verwendeten Internetplattform, ein funktionstüchtiges Mikrofon, eine funktionstüchtige Kamera bzw. Webcam, funktionsfähige Kopfhörer oder Lautsprecher, obliegen jeweilig dem Besteller für sämtliche von ihm angemeldeten Teilnehmer.

12.3 Der Besteller hat vor Beginn einer Veranstaltung sicherzustellen, dass der von ihm angemeldete Teilnehmer über ein Gerät verfügt, welches die auf der Homepage des Veranstalters (www.strober-partner.de) dargestellten Voraussetzungen erfüllt. In diesem Zusammenhang haben der Besteller und der Teilnehmer das System auch auf eigene Kosten mit den auf der Homepage hinterlegten Verlinkungen zu den eingesetzten Internetplattformen zu prüfen.

12.4 Der Teilnehmer hat sich spätestens 5 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf der vom Veranstalter mitgeteilten Internetplattform einzuloggen. Hierfür hat der Teilnehmer die entsprechenden persönlich zugeteilten Login-Daten vorab elektronisch (bspw. per E-Mail) vom Veranstalter erhalten. Diese Daten bestehen aus einem Link auf die Internetplattform und, soweit erforderlich, einer Zugangs-PIN. Nach Aktivierung des Links hat sich der Teilnehmer mit seinem Klarnamen (tatsächlicher amtlich verbriefter bürgerlicher Name der natürlichen Person) auf der Internetplattform anzumelden und die Zugangs-PIN einzugeben. Jeder Teilnehmer hat sich getrennt einzuloggen, um die Teilnahme jedes einzelnen sicherstellen zu können. Soweit die Identifikation mittels Ausweises erforderlich ist, erfolgt diese mittels Kamera bzw. Webcam zu Beginn der Online-Veranstaltung. Der Teilnehmer muss auch während der Online-Veranstaltung namentlich erkennbar bleiben.

12.5 Kann der Teilnehmer die Online-Veranstaltung nicht verfolgen, weil der Login-Vorgang nicht gelingt, die Internetplattform bei dem Teilnehmer nicht startet oder es zu Verbindungsabbrüchen kommt, so werden die Teilnahmegebühren dann nicht zurückerstattet, wenn die technischen Probleme der Sphäre des Teilnehmers und/oder des Bestellers zuzuordnen sind oder die Unterbrechung von verhältnismäßig kurzer Dauer war. Der Teilnehmer hat dem Veranstalter bzw. Referenten technische Probleme umgehend anzuzeigen. Es besteht eine Vermutung dafür, dass die technischen Probleme der Sphäre des jeweiligen Teilnehmers zuzuordnen sind, wenn die Mehrzahl der anderen Teilnehmer keine Probleme bei der Betrachtung der Online-Veranstaltung hatte.

12.6 Der Teilnehmer hat dem Veranstalter seine Einwilligung gegenüber abzugeben, dass im Rahmen der Online-Veranstaltung die Kamera bzw. Webcam dauerhaft eingeschaltet ist und dass die persönlichen Daten zur Auswertung der Veranstaltung für interne Zwecke gespeichert werden. Bei einer von einer Behörde oder einem Verband (bspw. IHK) anerkannten Online-Veranstaltung leitet der Veranstalter die Einwilligung sowie die persönlichen Daten des Teilnehmers der Behörde oder dem Verband zu.

12.7 Soweit es sich um eine von Dritten, insbesondere von einer Behörde oder einem Verband (bspw. IHK) anerkannte Online-Veranstaltung handelt, können Fehlzeiten eines Teilnehmers, bspw. aufgrund technischer Probleme, zum Ausschluss des Teilnehmers führen. Ein Anspruch auf eine Nachschulung besteht nicht.

12.8 Bei Ausschluss eines Teilnehmers besteht für den Veranstalter die Möglichkeit der Sperrung von Login-Daten.

12.9 Lagen die nicht nur vorübergehenden technischen Probleme in der Sphäre des Veranstalters, werden die bereits an den Veranstalter gezahlten Teilnahmegebühren erstattet, sofern die Veranstaltung deshalb nicht wie vereinbart beendet werden konnte. Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung besteht nicht. Sind die technischen Probleme vorübergehender Natur, so ist der Veranstalter berechtigt, die Durchführung des Kurses um die Dauer der technischen Probleme und um eine angemessene Rüstzeit zu verschieben. Der Veranstalter und der Besteller vereinbaren in diesem Fall einen neuen Veranstaltungstermin. Eine Erstattung bereits gezahlter Entgelte findet dann nicht statt, sie werden aber auf die Ersatzveranstaltung angerechnet.

12.10 Ein Mitschneiden der Online-Veranstaltungen ist untersagt.

 

13. Kursunterlagen

13.1 Die für eine Veranstaltung zur Verfügung gestellten Kursunterlagen gehen in das Eigentum des Teilnehmers über, sofern der Besteller vorab rechtzeitig die Teilnahmegebühren gezahlt hat. Der Teilnehmer darf die Kursunterlagen nur für seinen persönlichen Gebrauch nutzen. Jede weitere Nutzung oder Verwertung, auch auszugsweise, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig. Der Besteller hat den Teilnehmer hierüber schriftlich zu belehren.

13.2 Kursbegleitend ausgegebene Textsammlungen sind sorgfältig zu behandeln und zum Ende der Veranstaltung wieder an den Veranstalter zurückzugeben. Durch den Besteller bzw. die von ihm entsandten Teilnehmer übermäßig beschädigte oder durch diese abhandengekommene Textsammlungen werden dem Besteller mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

 

14. Prüfungen / Teilnahmebestätigungen

14.1 Bei einigen Veranstaltungen werden zum Abschluss Prüfungen durchgeführt. Prüfungslehrgänge sind Veranstaltungen, die bspw. auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten. Für Prüfungslehrgänge gelten zur Erlangung möglicher Abschlüsse (bspw. Zertifikate) zusätzliche besondere Bedingungen, welche von den Prüfungsstellern (bspw. IHK, Luftfahrtbundesamt) vorgegeben werden. Auf diese besonderen Bedingungen hat der Veranstalter keinen Einfluss und gib diese im Einzelfall unverändert und ohne eigene Haftung weiter.

14.2 Die Teilnehmer an diesen Prüfungen erhalten im Falle ihres Bestehens ein Zertifikat. Die Entscheidung über die Anerkennung bleibt dem für den Abschluss zuständigen Anbieter, also z. B. der Behörde oder dem Verband (bspw. IHK) vorbehalten.

14.3 Soweit keine Prüfungen durchgeführt werden, erhält der Teilnehmer, soweit kein Ausschluss erfolgt ist, eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Veranstaltung.

14.4 Wird bei der Veranstaltung eine Online-Prüfung durchgeführt, erhält der Teilnehmer die entsprechenden persönlich zugeteilten Login-Daten vorab vom Veranstalter. Der Teilnehmer hat während einer Online-Prüfung über eine Kamera bzw. Webcam dauerhaft sichtbar zu sein und die besonderen Bedingungen des Prüfungsstellers zu beachten.

 

15. Vertraulichkeit / Datenschutz

15.1 Die Vertragspartner werden nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Der Besteller verpflichtet sich, den von ihm angemeldeten Teilnehmer in gleicher Weise auf die Vertraulichkeit zu verpflichten.

15.2 Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners oder von Teilnehmern nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten vor allem gegen unbefugten Zugriff sichern und sie, sofern kein Auftragsverarbeitungsvertrag mit diesen geschlossen wurde, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners und des Teilnehmers an Dritte weitergeben.

 

16. Haftung

16.1 Der Veranstalter haftet nicht für den Inhalt der Veranstaltung, der begleitenden Kursunterlagen, den erteilten Rat oder die Verwertung der erworbenen Kenntnisse, es sei denn ein gesetzlicher Vertreter des Veranstalters oder ein Erfüllungsgehilfe des Veranstalters handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

16.2 Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

16.3 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Veranstalter unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters und Erfüllungsgehilfen.

16.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das Fünffache des vom Besteller geschuldeten Netto-Entgeltes sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet werden muss.

16.5 Jegliche Haftung ist beschränkt auf den Ersatz von unmittelbaren Schäden. Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, insbesondere auf Gewinnentgang, Betriebsstillstand und Produktionsausfall sowie für sonstige Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

16.6 Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

16.7 Der Besteller ist verpflichtet, Teilnehmer, die von ihm zu einer Veranstaltung angemeldet werden, auf diese Haftungsbeschränkung möglichst schriftlich hinzuweisen.

 

17. Widerrufsrecht für Verbraucher

17.1 Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben ergänzend zur Rücktritts- und Kündigungsregelung in Ziff. 5 und 6 ein Widerrufsrecht:

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Strober & Partner GmbH, Töginger Straße 169, 84453 Mühldorf am Inn, Telefax: 0049 (0)8631 1607 15, E-Mail: info@strober-partner.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (bspw. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

17.2     Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag nach Maßgabe der vorstehenden Wiederrufsbelehrung widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung des Formulars ist aber nicht zwingend.

 

An

Strober & Partner GmbH

Töginger Straße 169

84453 Mühldorf am Inn

Telefax: 0049 (0)8631 1607 15

E-Mail: info@strober-partner.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

18. Schlussbestimmungen

18.1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.

18.2 Schriftform bedeutet im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Brief, per Fax oder in Textform (§ 126 b BGB).

18.3 Änderungen, Nebenabreden oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

18.4 Auf die Verträge des Veranstalters wird nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) angewandt.

18.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unwirksam, nichtig oder undurchführbar (unwirksame Bestimmung) sein, lässt dies die übrigen vertraglichen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtswirksame Regelung als gewollt und vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung und des ganzen Vertrages sowie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend im Fall des Vorliegens einer Vertragslücke.

18.6 Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das für den Sitz des Veranstalters zuständige Gericht.

 

Strober & Partner GmbH
Töginger Str. 169
84453 Mühldorf a. Inn

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Strober & Partner GmbH für Beratung und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Gefahrgut und Gefahrstoffe (Stand 01.03.2017)


1. Präambel

Die Strober & Partner GmbH (im Folgenden: Auftragnehmer), stellt dem Kunden ihre Dienstleistungen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen zur Verfügung. Mit Unterzeichnung eines Auftrages an den Auftragnehmer erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind für den Auftragnehmer nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich durch den Auftragnehmer anerkannt worden sind.

 

2. Gegenstand der Tätigkeit

Gegenstand der Tätigkeit der Auftragnehmerin ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Der Gegenstand, der Umfang, und das Entgelt für die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen werden durch die Vereinbarung der Auftragnehmerin mit dem Kunden festgelegt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihre Leistung auch durch Dritte erbringen zu lassen.

 

3. Zustandekommen des Vertrages

Alle Vereinbarungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich, per Fax oder E-Mail angenommen wurden. Ein Vertrag bezüglich Leistungen, die einer festen Laufzeit unterliegen, gilt als zu Stande gekommen, wenn dieser von beiden Parteien unterzeichnet worden ist.

 

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen für einen ungestörten und erfolgreichen Fortgang der Leistungserbringung der Auftragnehmerin an dem Ort gewährleistet ist, an dem die Leistung nach vorheriger Vereinbarung zwischen den Parteien zu erbringen ist. Der Auftragnehmerin sind alle für die Erfüllung und Ausführung ihrer Leistungen notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für alle Umstände, die erst während der Ausführung der Leistung der Auftragnehmerin bekannt werden und ein Einfluss auf die Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer haben könnten.

 

5. Vergütung

Der Auftragnehmer erhält für die Erbringung der Leistungen eine Vergütung durch den Kunden. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen entsprechend den im Auftrag definierten Leistungen. Bei Leistungen, die einer festen Laufzeit unterliegen, ist die Vergütung für die Dauer der Vertragslaufzeit, längstens für ein Jahr, im Voraus nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig und zahlbar. Für einmalige Leistungen oder Leistungen, die keiner festen Laufzeit unterliegen, ist die Vergütung mit Rechnungsstellung fällig und zahlbar. Alle dem Kunden in Rechnung gestellten Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

6. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit

Leistungshindernisse oder -erschwernisse, die der Sphäre des Kunden zuzurechnen und

–    von diesem nicht zu vertreten sind, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungszeit für den Auftragnehmer;

–    von diesem zu vertreten sind, führen zu einer neuerlichen Vereinbarung der Leistungszeiträume zwischen den Parteien.

Die hierdurch entstehenden Verzögerungen bei der Ausführung der Leistung führen nicht zum Verzug der Auftragnehmerin; diese behält vollumfänglich ihren Anspruch auf Vergütung. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden und werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Soweit der Auftragnehmer die von der Verzögerung betroffenen Mitarbeiter anderweitig einsetzt, reduziert sich ihr Anspruch auf Vergütung gegen den Kunden um den dadurch anderweitig erzielten Erlös.

Liegt in dem Leistungshindernis ein wichtiger Grund, der zu einer außerordentlichen Kündigung der Auftragnehmerin berechtigt, behält der Auftragnehmer auch im Falle der Kündigung den vollen Anspruch auf Vergütung, reduziert um ersparte Aufwendungen. Verursacht höhere Gewalt die zeitweilige oder endgültige Verhinderung der Auftragnehmerin zur Leistungserbringung, entfallen sämtliche Ansprüche des Kunden gegen den Auftragnehmer. Als höhere Gewalt gelten vor allem Streiks, Aussperrungen sowie der Tod oder längere Krankheit eines mit dem Auftrag befassten Mitarbeiters der Auftragnehmerin oder von ihr beauftragten Dritten. Vereinbarte Ausführungsfristen können einvernehmlich verlängert werden. Bis zum Eintritt der Verhinderung erbrachte Leistungen der Auftragnehmerin sind entsprechend zu vergüten.

 

7. Änderungen

Während der Vertragslaufzeit können beide Vertragspartner jederzeit schriftliche Änderungen der vereinbarten Leistungen vorschlagen. Im Falle eines Änderungsvorschlags seitens des Kunden teilt der Auftragnehmer diesem innerhalb von 10 Werktagen schriftlich mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf den jeweiligen Vertrag hat. Der Kunde hat innerhalb einer weiteren Frist von 10 Werktagen der Auftragnehmerin seine Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Solange eine abweichende neue Vereinbarung nicht vorliegt, werden die Leistungen nach dem bestehenden Vertrag weiter erbracht.

 

8. Mängelbeseitigung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer erbringt ihre Leistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen und professionellen Dienstleistungsunternehmens. Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an der Leistung zu beseitigen, soweit die Ursache dieser Mängel zur Zeit der Erbringung der Leistung gesetzt worden und von der Auftragnehmerin zu vertreten ist. Sie ist zudem verpflichtet, den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Soweit der Kunde der Auftragnehmerin Daten und Informationen zur Verfügung stellt, die zur Ausführung der Leistung der Auftragnehmerin erforderlich sind, werden diese von der Auftragnehmerin nur auf ihre Plausibilität hin geprüft. Die aus der Untersuchung abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.

 

9. Haftung

Für erteilten Rat oder die Verwertung der gewonnenen Erkenntnisse durch den Kunden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Im Übrigen haftet der Auftragnehmer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung. Dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit eines Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin, der keiner seiner leitenden Mitarbeiter ist; in einem solchen Fall, sowie bei leicht fahrlässigen Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung der Auftragnehmerin auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit es sich nicht um einen Schaden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt. Im Übrigen ist die Haftung der Auftragnehmerin bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung ist beschränkt auf den Ersatz von unmittelbaren Schäden. Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sowie für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Auftragnehmer schließt für die Schäden, für die ihre oder die Haftung ihrer Erfüllungsgehilfen besteht, eine Haftpflichtversicherung ab. Der Auftragnehmer haftet höchstens im Umfang der darin vereinbarten Versicherungssummen. Weitergehende Ansprüche können gegen den Auftragnehmer nicht geltend gemacht werden.

Soweit der Kunde eigene Mitarbeiter zum Zwecke der Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer einzusetzen hat, weist der Kunde seine Mitarbeiter auf diese Haftungsbeschränkungen hin.

 

10. Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts- und auftragsbezogenen Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht gegenüber Personen, derer der Auftragnehmer zur Erbringung ihrer Leistung bedarf oder in Fällen, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

 

11. Vertragslaufzeit und Kündigung

Einmalige Leistungen oder Leistungen, für die keine feste Laufzeit vereinbart wurde, enden mit Leistungserbringung.

Sonstige mit dem Kunden geschlossene Verträge haben grundsätzlich eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren, wenn nicht ein anderes bestimmt ist. Verträge mit einer bestimmten Vertragslaufzeit müssen bis spätestens vier Wochen vor dem vertraglich festgelegten Vertragsende schriftlich gekündigt werden, da sich die Vertragslaufzeit sonst automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Kündigt der Kunde den Vertrag ohne wichtigen Grund und akzeptiert der Auftragnehmer diese Kündigung oder kündigt der Auftragnehmer aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, behält der Auftragnehmer den vollen Vergütungsanspruch, gemindert um ersparte Aufwendungen. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

 

12. Schlussbestimmungen

Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel. Die Schriftform ist auch durch gleichlautende und von jeweils mindestens einer Partei unterzeichnete Faxkopien oder durch den Austausch von gleich lautenden bzw. aufeinander bezugnehmenden E-Mails gewahrt.

Die jeweilige Vereinbarung unterliegt deutschem materiellem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Sollte eine Bestimmung der jeweiligen Vereinbarung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unwirksam, nichtig oder undurchführbar (unwirksame Bestimmung) sein, lässt dies die übrigen vertraglichen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtswirksame Regelung als gewollt und vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung und des ganzen Vertrages sowie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend im Fall des Vorliegens einer Vertragslücke. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der jeweiligen Vereinbarung ist das für den Sitz der Auftragnehmerin zuständige Gericht.

 

Strober & Partner GmbH
Töginger Str. 169
84453 Mühldorf a. Inn

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss

Der Kaufvertrag kommt zustande mit Strober & Partner GmbH.

Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Den Vertragstext können Sie in unserem Kunden-Login einsehen.

4. Lieferbedingungen

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei Strober & Partner GmbH, Töginger Straße 169, 84453 Mühldorf am Inn, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Mo – Do: 08:00 – 17:00, Fr: 08:00 – 16:00

5. Bezahlung

In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

PayPal
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Rechnung
Sie zahlen den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Ware und der Rechnung per Überweisung auf unser Bankkonto. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.

6. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

8. Transportschäden

Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

9. Gewährleistung und Garantien

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Beim Kauf gebrauchter Waren durch Verbraucher gilt: wenn der Mangel nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt, sind die Mängelansprüche ausgeschlossen. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftreten, können im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden.
Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
• bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
• im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.

10. Haftung

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

11. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

12. Schlussbestimmungen

Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.