Neue Anforderungen CBTA (Luftverkehr) – Assessment ✈️

  1. Versendet Ihr Unternehmen Gefahrgut im Luftverkehr?
  2. Besteht für alle am Gefahrgut-Prozess beteiligten Personen bereits eine Training Needs Analysis (TNA)?
  3. Wurden alle Personen entsprechend der TNA geschult und haben ein gültiges Zertifikat?
  4. Wurde für alle Personen ein individuelles Assessment nach der Schulung durchgeführt und dokumentiert?

Wenn Sie alle Fragen guten Gewissens mit einem „Ja!“ beantworten können, dann ist Ihr Unternehmen mit den Vorgaben des LBA „compliant„. Doch gerade bei der vierten Frage stoßen viele Unternehmen auf Herausforderungen. Das „Assessment“ sorgt aktuell für Aufregung und stellt viele Betriebe vor knifflige Aufgaben.

Was ist ein Assessment? 📋

Das LBA definiert es so:

„Im Rahmen des kompetenzbasierten Schulungs- und Beurteilungskonzepts ist der Arbeitgeber verpflichtet, regelmäßige Beurteilungen (Assessments) durchzuführen. Dies dient dazu, die absolvierte Schulung im Hinblick auf die auszuübende Tätigkeit zu beurteilen. Die Beurteilung kann in Form von schriftlichen/mündlichen Tests, Online-Tests, Arbeitsproben, etc. bzw. aus einer Kombination dieser stattfinden.“

Quelle: NfL 2022-2-713, Punkt 2.8

Achtung: Verwechslungsgefahr! ⚠️

Die Überprüfung der TNA auf Aktualität ist nicht das Assessment. Die Training Needs Analysis sollte immer die Anforderungen der Tätigkeit der Person widerspiegeln. Bei Änderungen der Tätigkeit muss die TNA unmittelbar angepasst und etwaige Schulungsinhalte vermittelt werden. Die TNA sollte spätestens vor der nächsten Schulung (nach 24 Monaten) auf Aktualität geprüft werden.

Unterstützung leicht gemacht: Unsere Lösungen für Ihr Assessment

Online-Tool für Ihr Assessment 🌐

Unser Online-Tool begleitet Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung des Assessments in Ihrem Unternehmen. Die Fragen sind bereits auf die Standard-Rollen unseres CBTA-Tools abgestimmt und können natürlich auch individuell auf die Anforderungen unterschiedlicher Arbeitgeber angepasst werden.

Kostenfreies Webinar: Alles rund ums Assessment 🖥️

Für einen tieferen Einblick laden wir Sie zu unserem kostenfreien Webinar am 24.09.2024 um 10:00 Uhr ein. Erfahren Sie, wie einfach es für Sie sein könnte, das Assessment in Ihrem Unternehmen umzusetzen und nutzen Sie die Gelegenheit, um alle Ihre Fragen zu klären.

Melden Sie sich jetzt an und seien Sie dabei!

Jahresrückblick 2023 & Ausblick 2024

Kathrin Strober-Oberhauser und Wolfgang Strober haben gemeinsam mit dem SuP-Team im Webinar von 14.12.2023 über die Erfahrungen, Erkenntnisse, Lernfelder 2023 gesprochen.

Am Ende geben sie auch noch einen Ausblick was Sie 2024 erwarten wird.  Viel Spaß beim Anschauen!

Zur besseren Navigation haben wir im Video noch „Kapitel“ eingebaut, so können Sie schnell zu den für Sie relevanten Themen springen!

Neue Kursmodule für „Lithium-Batterien“

Das Thema Lithium-Batterien und -Zellen wird immer präsenter, in nahezu allen Bereichen. Gerade aber im Gefahrguttransport können die Kenntnisse dazu gar nicht groß genug sein, um mögliche, folgenschwere Unfälle zu vermeiden.

Die Seminare drehen sich um folgende Themen:

  • die Klassifizierung von Lithium-Batterien und -Zellen (ca. 3h)
  • Gefährdungsbeurteilung, die einen Aufschluss darüber gibt in welchem Zustand ( in Ordnung vs. defekt/beschädigt vs. sicherheitskritisch defekt) sich die Lithium-Batterie/-Zelle befindet (ca. 3h)
  • Entsorgung und Recycling der Lithium-Batterien bzw. Zellen. (ca. 3h)
  • Änderungen / Neuerungen beim Versand von Lithium-Zellen und -Batterien auf allen Verkehrsträgern (ca. 60 min)

Gemeinsam mit unseren Partnerunternehmen Lithium Battery Service veranstalten wir diese Online-Reihe.
Eva Glimsche und Jürgen Werny sind bestens vernetzt und können so über die neuesten Entwicklungen aus der Welt der Lithium-Batterien aus erster Hand berichten!

Um die Teilnahme so einfach und angenehm wie möglich zu gestalten, haben wir die Seminare in unser virtuelles Klassenzimmer gelegt.

Für Sie ergeben sich dadurch viele Vorteile :

  • Anreise- und Hotelkosten für dreistündige Seminare fallen weg,
  • Nach bzw. vor dem Seminar können Sie ganz entspannt im Büro Ihre eigentlichen Aufgaben erledigen
  • Duchführbarke ist unabhängig vom momentanen Infektionsgeschehen

Luftverkehr: Grundlehrgang Modul A (Versender) als Webinar verboten erlaubt

UPDATE 17.08.2023

Das Luftfahrtbundesamt widerruft Teilwiderruf vom 13.06.2023.

In einfachen Worten:
Es bleibt alles wie es war und unsere Grundschulungen für das Schulungsmodul A mit Hilfe eines Webinars sind weiterhin erlaubt.
Wir freuen uns, dass unserem Widerspruch stattgegeben wurde.

Hier können Sie das offizielle Schreiben herunterladen:
Genehmigung DE.GGS.0165_16.08.23_Teilwiderruf

Hier Geht´s zu unseren Kursen

Das Luftfahrt-Bundesamt hat unsere bereits erteilte Genehmigung zur Durchführung der Grundschulung des Schulungsmoduls A (Versender) mit Hilfe eines Webinars mit dem Bescheid vom 13.06.2023 kurzfristig und überraschend zum 15.08.2023 widerrufen. Laut dem Schreiben ergeht der Widerruf unter Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Begründung des Verbots für den Online-Grundlehrgang „Modul A (Versender)“

Die Begründung im Wortlaut:
„Der rechtmäßige Bescheid vom 19.12.2023 war gemäß § 49 Abs. 2 VwVfG teilweise zu widerrufen. Die dem Bescheid zu Grunde liegende Sach-/Rechtslage hat sich nachträglich geändert, so dass die bisher erteilten Genehmigungen zu widerrufen waren.
Geändert hat sich die Kommentierung zur NfL 2022-2-713, danach kann die Grundschulung des Schulungsmodells A nicht mehr mit Hilfe eines Webinars durchgeführt werden.

Das Schulungsmodul A für die Versender enthält praktische Einheiten – Kartons sind zu falten und zu kennzeichnen. Nicht jeder der in der Logistik arbeitet, kennt sich mit der Kennzeichnung aus – zudem handelt es sich u.a. um Spezialverpackungen.
Zur Erhöhung der Flugsicherheit ist daher ein praktischer Unterricht erforderlich.

Es besteht auch kein schutzwürdiges Vertrauen bezüglich einer Weiterführung sämtlicher Schulungen mit Hilfe eines Webinars, wie es in Zeiten der Corona-Pandemie üblich gewesen ist.“

Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten

Bereits drei Monate sind wieder vergangen seitdem das neue ADR in Kraft gesetzt wurde und die Freistellung von den Vorschriften des ADR (1.6.1.46) für Gegenstände abgelaufen sind. In der Theorie sind die Spielregeln klar geregelt, das Problem liegt in der Praxis.

  • Wann darf ich die UN-Nummer 3363 verwenden?
  • Wann  muss ich den Gegenstand den UN-Nummern 3537, 3538, 3539, 3540, 3541, 3542, 3543, 3544, 3545, 3546, 3547 oder 3548 zuordnen?

Auch die von Deutschland initiierte Multilaterale Vereinbarung M 350, die im Februar 2023 von den Niederlanden gezeichnet wurde und damit in beiden Staaten angewandt werden kann, hilft nur wenigen Anwendern.
Das Problem hier ist die Anwendbarkeit nur bei gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Apparaten auf dem Weg zur Reparatur, Instandsetzung etc.

Für neue Gegenstände findet die M350 keine Anwendung.

Multilaterale Vereinbarung M350 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung gefährlicher Güter in Maschinen, Geräten oder Gegenständen

Vom 19. Dezember 2022

Gültig bis 31.12.2024
COUNTRY SIGNED REVOKED
Germany 19/12/2022
Netherlands 16/02/2023

(1) Die Vorschriften des ADR brauchen auf gebrauchte Gegenstände, Maschinen oder Apparate, die den UN-Nummern 3363, 3537, 3538, 3539, 3540, 3541, 3542, 3543, 3544, 3545, 3546, 3547 oder 3548 zugeordnet sind, nicht angewendet zu werden, wenn sie zur Reparatur, Inspektion, Wartung, Entsorgung oder Wiederverwertung befördert werden, vorausgesetzt, der Inhalt ist sicher eingeschlossen und es wurden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Austreten des Inhalts verhindern.

(2) Ein Exemplar dieses Übereinkommens muss in der Beförderungseinheit mitgeführt werden.

(3) Dieses Übereinkommen gilt bis zum 31.12.2024 für die Beförderung in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die dieses Übereinkommen unterzeichnet haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der Unterzeichner widerrufen, so bleibt sie bis zu dem oben genannten Datum nur für die Beförderungen in den Gebieten derjenigen ADR-Vertragsparteien gültig, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.

Einladung zum kostenfreien Webinar

Im Webinar zeigen wir, wie die Fragen in der Praxis zu lösen sind.

Datum: 18.04.2023
Uhrzeit: 10:00 – 11:30 Uhr

Virtuelle IHK-Grundlehrgänge:
Gekommen um zu bleiben

Endlich hat das Warten und Bangen ein Ende: In der letzten Sitzung (30.11.2021) des Arbeitskreises „Beförderung gefährlicher Güter“ wurde das Pilotprojekt „Online-Schulung für Gefahrgutbeauftragte“ aufgrund der positiven Rückmeldungen (>90%) um ein weiteres Jahr verlängert!

>> Unsere virtuellen IHK-Grundlehrgänge können im Jahr 2022 wie geplant stattfinden. <<

Hier finden Sie unser Angebot zu unseren Online-Schulungen für Gefahrgutbeauftragte.

Wie geht es ab 2023 weiter?

Durch eine angestrebte Satzungsänderung (IHK) werden virtuelle Schulungen auch nach 2023 möglich sein!!!

Danke an…

  • Wir möchten uns an dieser Stelle bei unseren TeilnehmerInnen bedanken, die an der anonymen Umfrage der IHK teilgenommen haben. Ihr habt einen großen Anteil beigetragen, damit die Schulungslandschaft auch in Zukunft „modern“ bleiben kann.
  • An dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön an Christian Hüttinger und an Peter Wimmer (beide IHK München).
    Danke für die Weitsicht, die Unterstützung, das Vertrauen und die jederzeit guten und vertrauensvollen Abstimmungen.
  • Und natürlich ein großes DANKE an unsere Trainer und unsere Seminarorganisation ohne die hier gar nichts laufen würde!
    Unsere Trainer haben u.a. neue Stundenpläne entwickelt, sich neuen (technischen) Herausforderungen gestellt, neue didaktisch-methodische Ansätze umgesetzt und dadurch IHK-Kurse in ein neues Zeitalter katapultiert. Unsere Seminarorganisation hat die neuen Anforderungen (individueller Paketversand, veränderte Seminaranmeldungen, etc.) auch hervorragend angenommen und umgesetzt.

Ich bin heute sehr stolz, dass wir durch die gute Zusammenarbeit aller Akteure so eine hohe Zufriedenheit bei unseren TeilnehmerInnen erreichen konnten und so den Grundstein für viele weitere virtuelle Schulungen legen konnten.

Wolfgang Strober (01.12.2021)

Infomarkt „light“ abgesagt – kostenlose Alternative als Schmankerl

Infomarkt „light“ am 07.05.2021 abgesagt

Leider müssen wir den Infomarkt „light“, der für 07. Mai 2021 geplant war, absagen.

Wir haben aber eine für Sie kostenfreie Alternative geschaffen. Lassen Sie sich diese Möglichkeit der Fortbildung nicht entgehen, wir stellen Ihnen das neue Konzept im Folgenden vor.

Neues aus dem Ministerium – Änderung der nationalen Vorschriften (GGVSEB, RSEB, GGAV, GbV, CV36)

Uwe Hildach und Jürgen Werny haben sich die Änderungen & Neuerungen der nationalen Vorschriften zur Brust genommen, filetiert und servieren sie mundgerechten Häppchen.

Apéritif
GGVSEB

Vorspeise
RSEB
(Download der neuen Fassung vom 15.04.2021)

Zwischengang
GGAV

Hauptgang
GbV

Dessert
CV 36 – Gastransporte

Informationen:

Datum:  Freitag, 07. Mai 2021

Uhrzeit: 10:00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr

Ort:  „zoom“

Preis: Diese Veranstaltung ist für Sie kostenlos.

Anmeldung: Klicken Sie einfach auf den Button. (Hinweis: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.)

Wir freuen uns auf Sie!

Virtuelle IHK-Kurse: So läufts ab

Ab dem 01.01.2021 ist es auch für Gefahrgutbeauftragte möglich die jeweiligen Grundlehrgänge virtuell zu besuchen, ganz ohne Reiseaufwand und Ansteckungsrisiko. Diese Seite soll allen Interessierten dabei helfen, die nötigen Informationen dazu zu erhalten und folgende Fragen klären:

  • Für welche Verkehrsträger bietet Strober & Partner die virtuelle Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten an und wie sind diese kombinierbar?
  • Wie läuft ein virtueller Grundlehrgang ab?
  • Wo liegen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Präsenz- und virtuellen Kursen?
  • Welche Voraussetzungen gibt es, damit ich mich für einen virtuellen Kurs anmelden kann?
  • Wie geht es nach dem Kurs weiter?
  • Welche Termine bietet Strober & Partner dazu 2021 an?

Diese Fragen werden wir auf dieser Seite klären. Sollten Sie anschließend weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 08631 1607-0 oder per E-Mail zur Verfügung.

Für welche Verkehrsträger bietet Strober & Partner die virtuelle Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten an und wie sind diese kombinierbar?

Strober & Partner bietet Ihnen die virtuelle Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten für die Verkehrsträger Straße, Schiene und See an. Die Ausbildung für Binnenschiff steht derzeit nicht im Programm. Sollten Sie daran Interesse haben setzen Sie sich bitte mit unserer Seminarorganisation in Verbindung.

Folgende Kombinationen sind momentan vorgesehen:

Virtueller Grundlehrgang Straße

Nur Straße

  • Straße (Grundlehrgang(GL)): 5 Tage à 6 Unterichtseinheiten (UE) = 30 UE

Virtueller Grundlehrgang See

Nur See

  • See (GL): 5 Tage à 6 UE = 30 UE

Virtueller Grundlehrgang Straße mit den Ergänzungsmodulen See und Schiene

Straße, Schiene und See

  • Straße (GL): 5 Tage à 6 UE = 30 UE
  • Schiene „Ergänzungsmodul“: 2 Tage à 6 UE = 12 UE
  • See „Ergänzungsmodul“: 2 Tage à 6 UE = 12 UE

Virtueller Grundlehrgang Straße mit dem Ergänzungsmodul See

Straße und See

  • Straße (GL): 5 Tage à 6 UE = 30 UE
  • See „Ergänzungsmodul“: 2 Tage à 6 UE = 12 UE

Virtueller Grundlehrgang Straße mit dem Ergänzungsmodul Schiene

Straße und Schiene

  • Straße (GL): 5 Tage à 6 UE = 30 UE
  • Schiene „Ergänzungsmodul“: 2 Tage à 6 UE = 12 UE

Wichtig: Damit Sie ein „Ergänzungsmodul“ (See als Ergänzung zu Straße oder/und Schiene als Ergänzung zu Straße) besuchen dürfen, müssen Sie davor den virtuellen Grundlehrgang Straße bei uns besucht haben.

Wie läuft ein virtueller Grundlehrgang ab?

Die virtuellen IHK-Schulungen werden vorerst alle über die Plattform „zoom“ laufen. Über diese Plattform findet seit Juni 2020 ein großer Teil unserer Schulungen statt und wir können sagen für uns ist zoom einfach die ideale Plattform unsere Schulungen auch virtuell so umzusetzen, wie es unserem Motto „Wo Lernen Spaß macht!“ entspricht.

Um sich ein komplettes Bild machen zu können, möchten wir Ihnen dazu folgende Inhalte an Herz legen:

  • Machen Sie sich ein Bild vom Lernort „virtuelles Klassenzimmer„. Hier finden Sie allgemeine Infos, erste Reaktionen von Teilnehmern, sowie weitere Kurse, die wir digital anbieten.
  • Wie oben erwähnt, hat es mittlerweile viele virtuelle Kurse gegeben. Zum digitalen Infomarkt (05./06. Mai 2020) sowie zum ersten virtuellen Refresher (22.-25. Juni 2020) haben wir unsere Erkenntnisse für Sie zusammengefasst. So können Sie sich ein Bild über unsere Umsetzung machen.
  • Natürlich spielt das Thema Datenschutz für uns eine große Rolle und in unseren Datenschutzerklärungen (v.a Punkt 7) nachlesbar. Natürlich kennen wir die Debatten um den Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Zoom. Wir haben mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen. In diesen sind zudem auch die sog. EU-Standardvertragsklauseln integriert. Wie andere ist auch Zoom unter dem EU-U.S. Privacy Shield zertifiziert, so dass insoweit die rechtlichen Voraussetzungen für ein angemessenes Datenschutzniveau vorliegen. Andere EU-Plattformen machen hier auch nichts anderes – wir haben viele getestet.

Während der Schulung selbst wird unser Trainer selbst vor dem Bildschirm sitzen und Sie mit modernster Technik durch den Lehrgang leiten. Wie in Präsenzschulungen haben Sie die Möglichkeit jederzeit Fragen zustellen bzw. Ihr Wissen einzubringen, Sie werden Übungsaufgaben machen und in (Klein-)Gruppen neue Inhalte erarbeiten. Fast wie im Präsenztraining.

Wo liegen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Präsenz- und virtuellen Kursen?

Immer wieder bekommen wir die Bitte kurz die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede zusammenzutragen. Dies wollen wir hier kurz machen:

Gemeinsamkeiten

  • Trainer unterrichtet live vor dem Kurs
  • Fragen werden jederzeit beantwortet
  • Übungen können in Einzel- und Gruppenarbeit erledigt werden
  • Interaktion (auch) zwischen den Kursteilnehmern möglich
  • Ausbildungsbescheinigungen sind gleich anerkannt

Unterschiede

  • Keine Anreise und Hotel nötig
  • Virtuell nur sechs (statt 10) Unterrichtseinheiten am Tag
  • Virtuell je Schulung „nur“ ein Verkehrsträger; Straße/Schiene nicht in einer Schulung
  • Virtuell sind die Ergänzungen zum Straßenkurs möglich, aber nicht zwingend
  • Virtuell erfolgt die Prüfungsanmeldung zur IHK-Prüfung durch Teilnehmer selbst

Welche Voraussetzungen gibt es, damit ich mich für einen virtuellen Kurs anmelden kann?

Um an den virtuellen Grund- und Ergänzungskursen teilnehmen zu können, gibt es seitens der IHK einige Voraussetzungen:

  •  PC oder anderes internetfähiges Gerät z.B. Tablet mit LAN-Anschluss, starkes WLAN geht zur Not auch
  • Zugriff auf „zoom“ mindestens in der Browserversion, wir empfehlen aber den zoom-Client
  • Smartphone für Aktivierungen (jedoch nicht als alleiniges Medium)
  • Kopfhörer noch besser Headset / Alternativ: Telefon zur Audioeinwahl
  • ggf. externes Mikrofon
  • Webcam (eingebaut oder noch besser extern). Das Video muss während der gesamten Schulung an sein.
  • Teilnahme am Technikcheck. (Den Technikcheck führen wir im Vorfeld jeder Veranstaltung durch. Nur wer daran teilnimmt, darf den Kurs mitmachen)
  • Zugriff auf die Internetseiten „Miro“, „Kahoot“ und „Quizziz“ für Übungen. (Ein eigener Account ist nicht vonnöten.)

Außerdem dürfen Sie nur am Ergänzungskurs „Schiene“ bzw. „See“ teilnehmen (sofern Sie nicht den Grundlehrgang „See“ besuchen möchten), wenn Sie zuvor bei uns den virtuellen Grundlehrgang Straße absolviert haben.

Ansonsten sind keinerlei Vorkenntnisse im Gefahrguttransport nötig, unsere Trainer fangen in den Grundlehrgängen ganz von vorne an. Grundlegende Englischkenntnisse sind hilfreich.

Wie geht es nach dem Kurs weiter?

Sobald Sie den Kurs bei uns erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie für die besuchten Verkehrsträger eine (bzw. mehrere) Teilnahmebescheinigungen. Diese Bescheinigungen stellen Ihre „Eintrittskarte“ zur IHK-Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten für die entsprechenden Verkehrsträger dar. Sie können sich damit bei jeder IHK in Deutschland zur Prüfung anmelden. Für uns spielt es keine Rolle, wo Sie Ihre Prüfung absolvieren, da die möglichen Prüfungsfragen überall gleich sind und unsere Trainer Sie nach bestem Wissen und Gewissen auf diese Prüfungen vorbereiten.

Welche Termine bietet Strober & Partner dazu 2021 an?

Das Bild oben zeigt Ihnen die geplanten Termine für 2021, sowie die zusammengehörenden Module an.

Wenn Sie z. B. eine Schulung für Straße, Schiene und See suchen, die möglichst bald im Jahr stattfindet können Sie den verpflichtenden Technikcheck am 09.02.2021 besuchen und anschließend von 15.-19.02.21 am Grundlehrgang Straße teilnehmen, was Sie für die Belegung der Ergänzungsmodule Schiene (23./24.02.21) sowie See (02./03.03.21) qualifiziert.

Für die folgenden Termine ist der Ablauf simultan, wobei die Termine für den Technikcheck zum Zeitpunkt der Seitenerstellung noch nicht finalisiert sind.

Wir weisen darauf hin, dass die Mischung der einzelnen Termine nur in absoluten Ausnahmefällen und nach Absprache mit unserer Seminarorganisation gestattet werden kann.

Ihre Ansprechpartnerin

Marie-Theres Seidl
Tel: +49 8631 16070
Mail: m.seidl@strober-partner.de

Ihre Ansprechpartnerin

Petra Schottenloher
Tel: +49 8631 16070
Mail: p.schottenloher@strober-partner.de

Erfahrungen & Impressionen aus unserem ersten virtuellen Refresher

Pilot im fliegenden Klassenzimmer erfolgreich!

In der Woche vom 22.06- 25.06. hat der erste ICAO/IATA Refresherlehrgang für PK1 und PK6 in unserem virtuellen Klassenzimmer stattgefunden. Eva Glimsche ist gemeinsam mit Wolfgang Strober und 13 mutigen Teilnehmern durch 3,5 Tage IATA-Vorschriften geflogen.

Vorab ist zu sagen: ALLE Teilnehmer haben erfolgreich abgeschlossen und konnten ihr Zertifikat um weitere zwei Jahre verlängern.

Lesen Sie hier wie unsere Teilnehmer den ersten virtuellen Refresherlehrgang empfunden haben.

Wichtigste Erkenntnisse

  • die Schulung im virtuellen Klassenzimmer funktioniert wie geplant und macht auch „online“ Spaß
  • die Prüfung kann online durchgeführt werden.
    An dieser Stelle ein ganz ganz ganz großes DANKESCHÖN an unser Trainerteam, ohne die es nicht möglich gewesen wäre, die Übungen und Prüfungen online zu absolvieren. Ihr seid der Wahnsinn! Mehr als 3.000 Fragen zu erstellen und zu überprüfen in so kurzer Zeit ist einfach unglaublich!
  • die Technik ist ausgereift und läuft stabil
  • der Technik-Check vorab ist extrem wichtig
  • es gibt noch Luft nach oben: Optimierungspotenziale sind erkannt. Die nächste Durchführung wird noch besser werden.
  • das virtuelle Training passt nicht zu jedem.
    Einige Teilnehmer haben den Kurs als „Corona“-Alternative gesehen, während sich andere mehr Kurse in dieser Form wünschen. Wir haben dies bereits in unserer Planung für 2021 berücksichtigt.

Neuer Kurstermin

Aufgrund der positiven Erfahrung und der hohen Nachfrage bieten wir weitere Termine des virtuellen Refreshers an.

Zu den Refresher-Trainings:

Genehmigung der virtuellen Refresher

Die Live-Online Schulung wurde auch von Seiten des Luftfahrtbundesamtes begleitet und überprüft. Herr Bender war zu großen Teilen in der Schulung anwesend und vom Ablauf und Durchführung der Schulung sehr angetan.

Wir möchten uns auch an dieser Stelle nochmals herzlich für die ausgesprochen gute Zusammenarbeit mit Herrn Bender vom Luftfahrtbundesamt und dem Team der AustroControl bedanken. Der coronabedingte Lockdown war bestimmt ein Katalysator für die schnelle Genehmigung der Schulungen im virtuellen Klassenzimmer, aber wir wissen, dass dies v.a. in dieser Zeit, keine Selbstverständlichkeit ist.

Weitere Impressionen aus dem virtuellen Klassenzimmer

Zulassungsbescheid nach CBTA für Digitale Kurse (Pk1,2,3,6)

Als erster Anbieter für Gefahrgutschulungen haben wir die offizielle Zulassung von der Austro Control (Österreich) u.a. für digitale Kurse für die Personalkategorien 1,2,3 und 6, sowie nach dem befähigungsorientierten Training CBTA erhalten. Für Sie als Teilnehmer bedeutet das, dass Sie in der Übergangszeit zwei Zertifikate erhalten werden, eines nach dem „aktuellen PK-System“ und ein „neues“ CBTA-Zertifikat.
Ab sofort dürfen wir damit Grundkurse und Refresherlehrgänge nicht nur als Präsenztraining, sondern auch Online in unserem Virtuellen Klassenzimmer durchführen.

UPDATE: Am 08. Mai zog das deutsche Luftfahrtbundesamt nach und erteilte uns die offizielle Zulassung Wiederholerkurse (Refresher) in den o.g. Personalkategorien digital durchzuführen.

Hier sehen Sie die Zulassungen schwarz auf weiß. Ein Meilenstein für uns und für unsere Teilnehmer.

Nutzen Sie die ruhige Zeit und besuchen Sie unsere Kurse im virtuellen Klassenzimmer: so helfen Sie uns die Bugwelle möglichst flach zu halten.

Wir haben bereits die ersten Kurse (Grundlehrgang für beauftragte Personen (ADR/RID), Vorbereitung für die IHK-Auffrischungsprüfung, 49CFR) im virtuellen Seminarraum durchgeführt.

Das Feedback der Teilnehmer war durchaus positiv. Einige Teilnehmer berichten von einer konzentrierteren Arbeitsweise, andere freuen sich, dass sie nicht quer durch die Republik reisen müssen und abends im eigenen Bett schlafen können. Durch die Zuschaltung der Videos fühlt man sich aktiv in den Lernprozess eingebunden und auch der Austausch zwischen den Teilnehmern kommt nicht zu kurz. Sie können das virtuelle Klassenzimmer gerne jeden Dienstag und Donnerstag ausprobieren (siehe Virtuelles Klassenzimmer)

Strober & Partner

Prüfungszusammenfassung:
Neue Auflage zum Versand von Lithium-Batterien

Seit 01. Januar 2020 müssen die Informationen zum bestandenen UN 38.3 Test durch den Hersteller und durch nachfolgende Vertreiber anders dokumentiert werden als bisher und auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.
Als Grundlage kann weiterhin der UN 38.3 Prüfbericht dienen, aber nun werden zusätzlich z.B. die kompletten Adress-Angaben inklusive Telefonnummer, Email-Adresse und Webseite gefordert.

Auch als Versender von Lithiumzellen und -batterien benötigen Sie die UN 38.3 Prüfungszusammenfassung vom Batterie- oder Gerätehersteller oder vom Lieferanten, so dass Ihre Firma diese auf Nachfrage einer Behörde, einem Spediteur oder einem Kunden zur Verfügung stellen kann.
Und im Moment müssen sich auch noch schriftlich bestätigen lassen, dass die Lithium-Zellen und Lithium-Batterien nach einem QM-Programm hergestellt wurde. Im UN Subkomitee der Experten wird bereits diskutiert diese Anforderung allein den Herstellern von Lithium-Zellen und Lithium-Batterien in die Verantwortung zu geben.

 

Für große Lithium-Zellen und Lithium-Batterien sind auch weitere technische Anforderungen zu bestätigen

  • Kurzschluss-Sicherung
  • Die Lithium-Zelle und die Lithium-Batterie muss mit einer Schutzeinrichtung gegen inneren Überdruck versehen oder so ausgelegt sein, dass ein Gewaltbruch unter normalen Beförderungsbedingungen verhindert wird.
  • Für Lithium-Batterien: Bei parallel geschaltenen Lithium-Zellen bzw. parallel geschaltenen Reihen von Lithium-Zellen müssen diese mit wirksamen Einrichtungen ausgerüstet sein, die einen gefährlichen Rückstrom verhindern. Dies wird z.B. mittels Dioden oder Sicherungen erreicht.

Ohne diese Nachweise besteht ein Transportverbot.

Diese Vorgaben gelten für Lithium-Zellen und Lithium–Batterien allein, in Geräten eingebaut, mit Geräten verpackt im Luftverkehr nach ICAO TI / IATA DGR, Straßenverkehr nach ADR und im Seeverkehr nach IMDG Code – weltweit.


Können Lithiumzellen / Lithiumbatterien auch ohne UN 38.3 Test transportiert werden?

Ohne Nachweis des UN 38.3 Tests dürfen Lithiumzellen und Lithiumbatterien nur befördert werden, wenn:

  • es sich um sogenannte Vorproduktionsprototypen handelt, die zum Zwecke der Prüfung zu einem Prüfinstitut oder zum Kunden befördert werden.
  • Kleinserien von maximal 100 Lithiumzellen bzw. Lithiumbatterien befördert werden.
  • Lithium-Zellen und Lithium-Batterien zur Entsorgung oder zum Recycling ohne vorliegende UN 38.3 Prüfungszusammenfassung befördert werden.
  • es sich um defekt / beschädigte bzw. sicherheitskritisch defekte Lithium-Zellen und Lithium-Batterien handelt.

Mehr Informationen finden Sie hier:

 

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie uns auch gerne direkt telefonisch kontaktieren oder bei unserem 09.Gefahrgut-Infomarkt am 05.-07. Mai mit unseren Experten klären.

1. Fortbildungswoche für Gefahrgutbeauftragte und beauftragte Personen – Rückblick & Erkenntnisse

„Stillstand bedeutet Rückschritt“ – nach diesem Motto versucht man bei Strober & Partner immer wieder neue Wege zu gehen und neue spannende Themen zu präsentieren.

Vom 18. – 22. November 2019 fand die 1. Auflage der Fortbildungswoche für Gefahrgutbeauftragte und beauftragte Personen statt.

Wir hören immer wieder von unseren Teilnehmern, dass die Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten bzw. zur beauftragten Person eigentlich nur auf die IHK-Prüfung vorbereitet, aber der Praxisanteil zu gering bzw. nicht vorhanden ist. Um die Lücke zu schließen wurde die Fortbildungswoche für Gefahrgutbeauftrage und beauftragte Personen konzipiert.
Unser Anspruch war es, dass in der Woche die Themen vertieft werden, die im Grundlehrgang zu kurz kommen und Fähigkeiten erworben werden, die für die Ausübung der Tätigkeit im Unternehmen notwendig sind.
Zusammengesetzt aus drei Teilen ermöglichten wir den Teilnehmern sich die Module so zusammenzustellen, wie es für sie individuell den größten Nutzen brachte. Einige kamen zu einem Modul, andere besuchten zwei Kurse und einige kamen sogar die ganze Woche, um mit Uwe Hildach, Ulli Lipp und Hans-Leo Bock zu arbeiten. Nachfolgend wollen wir diese tolle Woche nochmal in Wort und Bild Revue passieren lassen und einige Stimmen dazu vorstellen. Nach dem Erfolg der ersten Woche wird es 2020 eine zweite Auflage geben. Wo und wann sie stattfinden wird, haben wir natürlich auch in diesen Artikel gepackt.

Wochenrückblick

Montag & Dienstag (18./19. November 2019): Fortbildung für Gefahrgutbeauftragte und beauftragte Personen (Trainer: Uwe Hildach)

Den Beginn der Woche machte Uwe Hildach mit der „Fortbildung für Gefahrgutbeauftragte und beauftragte Personen“. An zwei Tagen kümmerte sich Uwe Hildach um Themen, die für Gefahrgutbeauftragte und beauftragte Personen im Alltag wichtig sind. Themen waren unter anderem die „Pflichten & Verantwortlichkeiten“ der Teilnehmer in ihrer Position, ihre „Rollen in der Prozesskette“ (bei der Beförderung Gefährlicher Güter), sowie die bevorstehenden Neuerungen.

Impressionen von der Fortbildung für Gefahrgutbeauftragte

Mittwoch (20. November 2019): Train-the-(Fach-)Trainer (Trainer: Ulli Lipp & Uwe Hildach)

Am Mittwoch widmeten sich Uli Lipp und Uwe Hildach der Frage wie es einem (Fach-)Trainer gelingt sein Wissen so weiterzugeben, dass Teilnehmer neue Inhalte zu Zusammenhängen verknüpfen, sich diese leicht merken und am besten selbst weitergeben können. Dabei gingen die beiden Seminarleiter zum Beispiel auf verschiedene „Aktivierungsmöglichkeiten“, „Die 5 Goldenen Regeln“ für eine perfekte Schulung als auch „die 7 Wege für eine perfekte Flipchartgestaltung“ ein. Es standen wieder zahlreiche Methodenwechsel auf dem Programm, so dass sich alle Teilnehmer vom großen Kompetenzspektrum der Trainer überzeugen und einiges abschauen konnten.

Impressionen von Train-the-(Fach-)Trainer

Donnerstag & Freitag (21./22. November 2019): Gefahrgutrechtliche Verstöße im Unternehmen – Management & Haftung (Trainer: Hans-Leo Bock)

Donnerstag und Freitag besuchte Rechtsanwalt und Gefahrgutpreisträger Hans-Leo Bock Strober & Partner, um die Verantwortung von Führungskräften bei der Nichteinhaltung von Gefahrgutvorschriften zu klären. Souverän verdeutlichte Herr Bock den erschienenen Unternehmern, Gefahrgutbeauftragten und beauftragten Personen die relevanten Rechtsfragen rund um die Haftung von Führungskräften bei der Beförderung gefährlicher Güter. Gewohnt sympathisch nahm sich der Rechtsanwalt auch nach dem Kurs noch Zeit den Teilnehmern die ein oder andere Frage zu beantworten und gewisse Inhalte nochmal zu erklären.

Impressionen von Gefahrgutrechtliche Verstöße im Unternehmen

Nachfolgend möchten wir einige Stimmen unserer Teilnehmer (und Trainer) vorstellen. Wir bedanken uns für das großartige Feedback.

Aussicht auf 2020

Auch 2020 haben wir von 09. -12. November wieder eine ähnliche Woche geplant. Diese wird dann in Boppard stattfinden und nachstehende Kurse beinhalten.

Fortbildung für Gefahrgutbeauftragte – Straße/Schiene/See

Wenn Sie unten „Zur Buchung“ klicken, können Sie die „Fortbildung für Gefahrgutbeauftragte – Straße/Schiene/See“ als einzelnes Modul buchen.

Kombinationskurs: Fortbildung für Gefahrgutbeauftragte + Gefahrgutrechtliche Verstöße im Unternehmen

Wenn Sie unten „Zur Buchung“ klicken, können Sie beide Module (Fortbildung GB und Gefahrgutrechtliche Verstöße im Unternehmen) zusammen buchen und dabei auch noch Geld sparen.

Gefahrgutrechtliche Verstöße im Unternehmen: Führungskräfte in der Verantwortung

Wenn Sie unten „Zur Buchung“ klicken, können Sie den Kurs „Gefahrgutrechtliche Verstöße im Unternehmen: Führungskräfte in der Verantwortung“ als einzelnes Modul buchen.

Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Um ihn anschauen zu können, bitte das Passwort eingeben:

Strober & Partner

Rückblick zur ersten Lithiumbatterie Woche

Im Juli 2019 haben wir gemeinsam mit unserem Partner „Lithium-Batterie-Service“ die erste Lithium-Batterie-Spezialwoche veranstaltet.Die Teilnehmer konnten zwischen sechs verschiedenen Workshops wählen. Einige Teilnehmer hatten die Möglichkeit die BAM zu besuchen und hier Informationen zu Batterietests aus erster Hand zu erfahren.

An den Kursabenden nutzten die Teilnehmer die Zeit um sich untereinander und mit unseren Trainern vor Ort, ganz nach dem bewährten Infomarkt-Konzept,  auszutauschen.
Das Highlight des Rahmenprogrammes war bestimmt die Spree-Schifffahrt mit Abendessen in den Sonnenuntergang.

Nach dem erfolgreichen Start wird es im Herbst 2020 zur zweiten Auflage der Woche kommen.
Sie können sich den 28.09. – 02.10.2020 schon einmal vormerken.

Genauere Informationen zur Veranstaltung veröffentlichen wir im Herbst 2019.

Strober & Partner

Ein Lehrgang, mehrere Personalkategorien!

Dank unseres speziellen Lernkonzeptes sparen Sie Zeit und Geld!
Wenn Sie bei uns einen PK1, PK3 oder PK6 Lehrgang erfolgreich absolvieren, dann dürfen Sie im Anschluss z.B. auch verpacken.

Folgendes gilt für unsere Zertifikate:

Ein PK6-Zertifikat enthält PK1,2,3,6.
Ein PK3-Zertifikat enthält PK1,2,3.
Ein PK1-Zertifikat enthält PK1,2.

Achtung: Diese Regelung gilt bei Refresherkursen nur, wenn der Grundlehrgang bei Strober & Partner besucht wurde.

>> Hier geht´s zu unseren Grundlehrgängen

PK1 mit Klasse 7
PK1 ohne Klasse 7
PK3 mit Klasse 7
PK3 ohne Klasse 7
PK6

>> Hier geht´s zu unseren Refresherlehrgängen

PK1 mit Klasse 7
PK1 ohne Klasse 7
PK3 mit Klasse 7
PK3 ohne Klasse 7
PK6