Mit Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung wurde die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschรคftsfรผhrers deutlich verschรคrft.
Es werden umfassende Fachkenntnisse vorausgesetzt, etwa zu Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, zu den Anforderungen an die Lagerung und Aufbewahrung oder zu Maรnahmen des Arbeitsschutzes. Aktuelle europรคische Richtlinien (EG-GHS-Verordnung; REACH-Verordnung) ergรคnzen und konkretisieren die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung.
Der Firmeninhaber ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefรคhrdung zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefรคhrdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden.ย ย รberlassen Sie das mal getrost uns!
Gefahrstoff-Service
Alles auf einen Blick
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Einstufung und Kennzeichnung von Produkten und Abfรคllen.
Wir รผberprรผfen ihre Sicherheitsdatenblรคtter oder fertigen sie fรผr Sie an.
Wir unterstรผtzen Sie bei allen Aufgaben aus REACH bzw. der Verbots- u. Gefahrstoffverordnung.
Wir รผbernehmen gerne die Beratung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter.
Unsere Spezilisten รผbernehmen gerne diese Funktion fรผr Sie.
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Ihr Ansprechpartner
Michaela Trรค
Tel: +49 8631 16070
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