Strober & Partner

Mit Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung wurde die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschรคftsfรผhrers deutlich verschรคrft.

Es werden umfassende Fachkenntnisse vorausgesetzt, etwa zu Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, zu den Anforderungen an die Lagerung und Aufbewahrung oder zu MaรŸnahmen des Arbeitsschutzes. Aktuelle europรคische Richtlinien (EG-GHS-Verordnung; REACH-Verordnung) ergรคnzen und konkretisieren die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung.
Der Firmeninhaber ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefรคhrdung zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefรคhrdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden.ย ย รœberlassen Sie das mal getrost uns!

Gefahrstoff-Service

Alles auf einen Blick

Alles einklappen

Einstufung und Kennzeichnung von Produkten und Abfรคllen.

Wir รผberprรผfen ihre Sicherheitsdatenblรคtter oder fertigen sie fรผr Sie an.

Wir unterstรผtzen Sie bei allen Aufgaben aus REACH bzw. der Verbots- u. Gefahrstoffverordnung.

Wir รผbernehmen gerne die Beratung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter.

Unsere Spezilisten รผbernehmen gerne diese Funktion fรผr Sie.

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Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot fรผr unsere Dienstleistungen.

Ihr Ansprechpartner

Michaela Trรค
Tel: +49 8631 16070
Mail: m.trae@strober-partner.de