Mit Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung wurde die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft.
Es werden umfassende Fachkenntnisse vorausgesetzt, etwa zu Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, zu den Anforderungen an die Lagerung und Aufbewahrung oder zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Aktuelle europäische Richtlinien (EG-GHS-Verordnung; REACH-Verordnung) ergänzen und konkretisieren die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung.
Der Firmeninhaber ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden. Überlassen Sie das mal getrost uns!
Gefahrstoff-Service
Alles auf einen Blick
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Einstufung und Kennzeichnung von Produkten und Abfällen.
Wir überprüfen ihre Sicherheitsdatenblätter oder fertigen sie für Sie an.
Wir unterstützen Sie bei allen Aufgaben aus REACH bzw. der Verbots- u. Gefahrstoffverordnung.
Wir übernehmen gerne die Beratung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter.
Unsere Spezilisten übernehmen gerne diese Funktion für Sie.
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Ihr Ansprechpartner
Johannes Liebl
Tel: +49 8631 16070
Mail: j.liebl@strober-partner.de