Ergänzungen und Korrekturen zur 62. IATA-Ausgabe

24.02.2021: 2. Addendum erschienen

Deutsches Addendum 2 (23. Februar 2021)

Englisches Addendum 2 (23. Februar 2021)


Pünktlich zum Jahresstart gab die IATA am 04.01.2021 das erste Addendum (Ergänzungen und Korrekturen) für die 62. IATA-Ausgabe (DGR61) bekannt.

Neben einigen Änderungen bei Abweichungen der Luftfahrtunternehmen gibt es neue Regelungen für Impfstoffe gegen Covid 19. Wenn Versandstücke mit Impfstoffen mit Datenloggern oder Trackern mit Lithiumbatterien ausgestattet sind, müssen die Versandstücke nicht mit der Lithium-Batterie-Markierung versehen werden und es ist auch kein AWB-Eintrag erforderlich.

Für die Varianten „mit Ausrüstung verpackt“ wurde im Verzeichnis der gefährlichen Güter (in den blauen Seiten) die Sonderbestimmung A802 ergänzt.

 

Nachfolgend stellen wir Ihnen gerne die offiziellen Ergänzungen und Korrekturen, die wir vonseiten der IATA/ICAO erhalten haben, als PDF-Dateien zur Verfügung:

Deutsches Addendum 1 – Revision (14. Januar 2021)

Update 2 (14.01.2021)

Addendum ist neu eingestellt, inkl. der Fehlerkorrektur

Update 1 (11.01.2021)

Bei der deutsche Übersetzung des Addendum 1 zu den IATA DGR 2021 ist in der Sonderbestimmung A220 ein Fehler unterlaufen.
Diese muss richtig lauten:

A220 Versandstücke, die COVID-19 Impfstoffe und beiliegende Lithium-Batterien enthaltende Datenloggern und/oder Lithium-Batterien enthaltende Fracht-Ortungsgeräten enthalten, unterliegen nicht den Anforderungen an die Markierung und Dokumentation des Teils II der Verpackungsanweisungen 967 oder 970, wie zutreffend.

Richtig ist Markierung und Kennzeichnung statt Markierung und Dokumentation.

Sobald von der IATA ein korrigiertes PDF in Deutsch vorliegt, werden wir das hier selbstverständlich veröffentlichen.

Englisches Addendum 1 (01. Januar 2021)

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