Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten
Bereits drei Monate sind wieder vergangen seitdem das neue ADR in Kraft gesetzt wurde und die Freistellung von den Vorschriften des ADR (1.6.1.46) für Gegenstände abgelaufen sind. In der Theorie sind die Spielregeln klar geregelt, das Problem liegt in der Praxis.
- Wann darf ich die UN-Nummer 3363 verwenden?
- Wann muss ich den Gegenstand den UN-Nummern 3537, 3538, 3539, 3540, 3541, 3542, 3543, 3544, 3545, 3546, 3547 oder 3548 zuordnen?
Auch die von Deutschland initiierte Multilaterale Vereinbarung M 350, die im Februar 2023 von den Niederlanden gezeichnet wurde und damit in beiden Staaten angewandt werden kann, hilft nur wenigen Anwendern.
Das Problem hier ist die Anwendbarkeit nur bei gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Apparaten auf dem Weg zur Reparatur, Instandsetzung etc.
Für neue Gegenstände findet die M350 keine Anwendung.
Multilaterale Vereinbarung M350 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung gefährlicher Güter in Maschinen, Geräten oder Gegenständen
Vom 19. Dezember 2022
Gültig bis 31.12.2024 | ||
COUNTRY | SIGNED | REVOKED |
Germany | 19/12/2022 | |
Netherlands | 16/02/2023 |
(1) Die Vorschriften des ADR brauchen auf gebrauchte Gegenstände, Maschinen oder Apparate, die den UN-Nummern 3363, 3537, 3538, 3539, 3540, 3541, 3542, 3543, 3544, 3545, 3546, 3547 oder 3548 zugeordnet sind, nicht angewendet zu werden, wenn sie zur Reparatur, Inspektion, Wartung, Entsorgung oder Wiederverwertung befördert werden, vorausgesetzt, der Inhalt ist sicher eingeschlossen und es wurden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Austreten des Inhalts verhindern.
(2) Ein Exemplar dieses Übereinkommens muss in der Beförderungseinheit mitgeführt werden.
(3) Dieses Übereinkommen gilt bis zum 31.12.2024 für die Beförderung in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die dieses Übereinkommen unterzeichnet haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der Unterzeichner widerrufen, so bleibt sie bis zu dem oben genannten Datum nur für die Beförderungen in den Gebieten derjenigen ADR-Vertragsparteien gültig, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.
Einladung zum kostenfreien Webinar
Im Webinar zeigen wir, wie die Fragen in der Praxis zu lösen sind.
Datum: 18.04.2023
Uhrzeit: 10:00 – 11:30 Uhr