Sicherheitspersonal von Flughäfen, Luftfahrtunternehmen, Reglementierten Beauftragten und Lieferanten, Bekannte Versender
Dauer:
1 Tag
Abschluss:
Sie erhalten einen Teilnahmebescheinigung mit genauer Auflistung des behandelten Inhaltes.
Voraussetzung:
gültige Bescheinigung der 35h-Schulung für Sicherheitspersonal nach Kapitel 11.2.5 der VO (EU) 185/2010 und eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG.
>> Details
Beschreibung:
Auch Sicherheitsbeauftragte müssen sich regelmäßig fortbilden und die Inhalte der Grundschulung auffrischen bzw. neue Inhalte und Änderungen erfahren, um diese im Betrieb umsetzen zu können. Spätestens alle 5 Jahre ist dies zur Verlängung der Bescheinigung notwendig.
Inhalt:
- Nationales Sicherheitsprogramm - Nationales Qualitätskontrollprogramm - Luftsicherheits- und Luftfrachtsicherheitspläne - Übergangsregelung bekannte Versender - Flughafensicherheit - Sicherheit der Luftfahrzeuge - Fluggäste und Handgepäck - Aufgegebenes Gepäck - Fracht und Post - Post und Material von Luftfahrtunternehmen - Bordvorräte - Flughafenlieferungen - Sicherheitsmaßnahmen während des Fluges - Einstellung und Schulung von Personal - Sicherheitsausrüstung - Besichtigung einer Röntgenanlage am Flughafen München