Grundlehrgang für Beauftragte Personen für den Verkehrsträger: See (IMDG)

Das erwartet Sie im Kurs

Beauftragte Personen tragen die Verantwortung für die korrekte Umsetzung der Gefahrgutvorschriften im Rahmen ihrer Beauftragung. In dieser Schulung erwerben Sie umfassende Kenntnisse über das gesamte Themenspektrum der Gefahrgüter im Seeverkehr um Ihre Pflichten erfüllen zu können.
 
Bitte beachten Sie: Sie befinden sich hier bei den Präsenzschulungen Seeverkehr. Für diesen Verkehrsträger bieten wir auch virtuelle Schulungen an. Mit Klick auf den Button kommen Sie zu allen virtuellen Schulungen im Seeverkehr.

Seeverkehr virtuell


Ihre Ansprechpartner

Antonia Partsch
Telefon: +49 8631 1607-0
E-Mail: a.partsch@strober-partner.de
Petra Schottenloher
Telefon: +49 (0) 8631 1607-0
E-Mail: p.schottenloher@strober-partner.de

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Zitat zum Kurs

Liebes Strober-Team,ich wollte mich noch einmal für die gelungene Woche bedanken, die Unterkunft (Pauliwirt) und die Organisation von Montag bis Freitag waren einfach angenehm. Vom Shuttleservice, Unterricht, Gespräche, Pausenverpflegung bis zum Knoxoleum war alles top. Das Lernen hat Spaß gemacht.
Andreas Lindner
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Phil. Berger Lack- und chemische Fabrik GmbH
Danke für die tollen und lehrreichen Tage, macht bitte weiter so. Ihr seid auch in diesen schwierigen Tagen einfach Spitze.
Markus Bayer
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Informationen zum Kurs

Alles auf einen Blick

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Beauftrage und sonstige an der Beförderung beteiligte Personen, die für den Versand von Gefahrgütern für den Seeverkehr verantwortlich oder beauftragt sind.

Es gibt keine Voraussetzungen für die Kurs. Erfahrungen im Gefahrgutumschlag sind wünschenswert.

Präsenzkurse:

Kursdauer:
Mühldorf: 3 Tage
Buxtehude/Hamburg: 3,5 Tage

Kurszeiten:

Tag 1:
09:00 -12:00 Uhr
13:00 -18:00 Uhr (in Hamburg u. Buxtehude bis 17:15 Uhr)

Tag 2:
08:30 -12.00 Uhr
13:00 -17:30 Uhr

Tag 3:
08:30 -12.00 Uhr
13:00 -17:30 Uhr (in Hamburg u. Buxtehude ab 15:00 Uhr Exkursion)

Tag 4 (nur Hamburg u. Buxtehude):
08:30 -12.30 Uhr

Als beauftragte Person ist keine Prüfung am Ende des Seminars erforderlich. Wenn Sie nach dem Lehrgang zum Gefahrgutbeauftragten bestellt werden sollen, benötigen Sie die IHK-Prüfung für Gefahrgutbeauftragte. In dem Fall melden Sie sich bitte zum Grundlehrgang für Gefahrgutbeauftragte See an.

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach 1.3.1 IMDG-Code und § 4 Abs.12 GGVSee.

Unser Ziel ist es, dass sich unsere Teilnehmer nach dem Kurs selbstständig im Berufsalltag zu helfen wissen. Damit dies gelingt ist es wichtig, dass im Kurs an praxisrelevanten Fragestellungen gearbeitet wird. Konkret heißt das, dass Sie als Teilnehmer aktiv in den Unterricht eingebunden werden: Was Sie selbst tun, bleibt länger im Kopf hängen. Unsere Trainer sorgen dafür, dass es nicht langweilig wird und Sie die Themen durch verschiedene Methoden erlernen, wie z.B. Präsentation, Teilnehmerreferat, Partner-und Gruppenarbeit und Übung der prüfungsrelevanten Fragen.

- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung
- Verkehrsübergreifende Rechtsvorschriften und Bekanntmachungsquellen
- Verfolgung und Ahndung bei Verstößen
- Allgemeine Maßnahmen zur Risikoverhütung
- Gefährliche Güter/Gefahrenklassen
- Erforderliche Unterlagen
- Markierung und Kennzeichnung
- Verpackungsanforderungen
- Anforderungen an Tanks/Container
- Anforderungen an Fahrzeuge
- Durchführung der Beförderung

Beauftragte Personen tragen die Verantwortung für die korrekte Umsetzung der Gefahrgutvorschriften. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass dieser Personenkreis entsprechend ihrer Aufgaben zu schulen ist.

Kursliteratur

Kursliteratur
IMDG-CODE 2025 (DE)
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