Grundlehrgang für Beauftragte Personen für den Verkehrsträger: See (IMDG)
Das erwartet Sie im Kurs
Mit diesem Kurs erwerben Sie sich umfassende Kenntnisse über das gesamte Themenspektrum der Gefahrgüter im Seeverkehr.
Bitte beachten Sie: Sie befinden sich hier bei den Präsenzschulungen Seeverkehr. Für diesen Verkehrsträger bieten wir auch virtuelle Schulungen an. Mit Klick auf den Button kommen Sie zu allen virtuellen Schulungen im Seeverkehr.
Ihre Ansprechpartner
E-Mail: p.schottenloher@strober-partner.de
E-Mail: a.partsch@strober-partner.de
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Beauftragte und “sonstige an der Beförderung beteiligte Personen”, die für die Vorbereitung von Gefahrgütern für den Seeversand verantwortlich sind oder Seepersonal, das für das Stauen von Gefahrgütern an Bord verantwortlich zeichnet.
Es gibt keine Voraussetzungen für die Kurs. Erfahrungen im Gefahrgutumschlag sind wünschenswert.
Als beauftragte Person ist keine Prüfung am Ende des Seminars erforderlich. Wenn Sie nach dem Lehrgang zum Gefahrgutbeauftragten bestellt werden sollen, benötigen Sie die IHK-Prüfung für Gefahrgutbeauftragte. In dem Fall melden Sie sich bitte zum Grundlehrgang für Gefahrgutbeauftragte See an.
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach 1.3.1 IMDG-Code und § 4 Abs.12 GGVSee.
Unser Ziel ist es, dass sich unsere Teilnehmer nach dem Kurs selbstständig im Berufsalltag zu helfen wissen. Damit dies gelingt ist es wichtig, dass im Kurs an praxisrelevanten Fragestellungen gearbeitet wird. Konkret heißt das, dass Sie als Teilnehmer aktiv in den Unterricht eingebunden werden: Was Sie selbst tun, bleibt länger im Kopf hängen. Unsere Trainer sorgen dafür, dass es nicht langweilig wird und Sie die Themen durch verschiedene Methoden erlernen, wie z.B. Präsentation, Teilnehmerreferat, Partner-und Gruppenarbeit und Übung der prüfungsrelevanten Fragen.
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung
- Verkehrsübergreifende Rechtsvorschriften und
- Bekanntmachungsquellen
- Verfolgung und Ahndung bei Verstößen
- Allgemeine Maßnahmen zur Risikoverhütung
- Gefährliche Güter/Gefahrenklassen
- Erforderliche Unterlagen
- Markierung und Kennzeichnung
- Gefahrzettel
- Verpackungsanforderungen
- Anforderungen an Tanks/Container
- Anforderungen an Fahrzeuge
- Durchführung der Beförderung
Der Gesetzgeber empfiehlt, dass sich beauftragte Personen regelmäßig (alle 2 Jahre) fortbilden.