Fortbildung Fachkunde Sicherheitsdatenblätter

Das erwartet Sie im Kurs

Neben den aktuellen Änderungen im Gefahrstoffrecht ist der Kurs als Workshop gestaltet.
Dabei stehen Erfahrungsaustausch, die Fragen und täglichen Probleme im Betrieb im Vordergrund. Bitte bringen Sie Sicherheitsdatenblätter, Fragen und Beispiele mit.

Diesen Kurs bieten wir ab sofort auch als Präsenzschulung in unserem virtuellen Klassenzimmer an.
Die Termine finden Sie in der Kursliste auf dieser Seite. Als Ort ist "virtuelles Klassenzimmer" angegeben.
Sie möchten gerne mehr über die Online-Schulung erfahren?

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Ablauf der Schulung im virtuellen Klassenzimmer.

 

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Ihr Ansprechpartner

Axel Hackner
Telefon: 08631/1607-0
E-Mail: a.hackner@strober-partner.de

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Zitat zum Kurs

Bester Kurs, den ich in den letzten Jahre besucht habe bzgl.Fortbildung der Fachkunde zum Erstellen von SDB !!
Gabriel Weldin
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Gummiwerk Kraiburg

Informationen zum Kurs

Alles auf einen Blick

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Alle, die bereits Sicherheitsdatenblätter erstellen oder prüfen und Ihre Kenntnisse vertiefen möchten.

Für die Teilnahme an diesem Kurs gib keine rechtlichen Voraussetzungen.
Wir empfehlen Ihnen aber sich bereits intensiver mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern zu beschäftigen, bevor Sie diesen Kurs besuchen. Für Neulinge empfehlen wir unseren Kurs "Fachkunde zum Erstellen von Sicherheitsdatenblättern".

Kursdauer:
1 Tag Kurszeiten:

Tag 1:
09:00 -12.00 Uhr
13:00 -17:00 Uhr

In diesem Kurs findet keine Prüfung statt.

Sie erhalten am Ende des Kurses eine Teilnahmebescheinigung.

Aktuelle Änderungen im Chemikalienrecht: (EU: Die letzten ATPs zu REACH und CLP, DE: aktuelle Änderungen in ChemG, GefStoffV und TRGS, ChemVerbotsV)

Workshop - aus der Praxis für die Praxis:
- Durchsprache mitgebrachter Sicherheitsdatenblätter
- Plausibilitätsprüfung - Vom Sicherheitsdatenblatt zur Betriebsanweisung
- Praktische Hinweise bei Problemstellungen im Betrieb
- Informationen für Notfälle (Notrufnummer, aktuelle Entwicklungen zu Produktmeldungen Art. 45)
- Nationale Regelungen für das SDB innerhalb der EU
- Angrenzende Vorschriften – Lagerung, Brandschutz, Arbeitsschutz, wassergefährdende Stoffe…

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass diejenigen, die Sicherheitsdatenblätter erstellen, fachkundig sein müssen.

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