Gefahrgut verpacken für die Verkehrsträger: Straße (ADR), Schiene (RID) und See (IMDG)
Das erwartet Sie im Kurs
Wenn es um die Sicherheit geht, ist die richtige Verpackung der ausschlaggebende Schutzmechanismus. Außerdem sind mangelhafte Verpackungen und Kennzeichen häufig Anlass zu Ärger bei Kontrollen. Deshalb muss jeder, der im Betrieb verpackt, Verpackungsanweisungen erstellt oder in sonstiger Weise daran beteiligt ist, geschult/unterwiesen sein. Dadurch erhöht sich die Sicherheit und Ärger wird vermieden.
Ihr Ansprechpartner
E-Mail: a.partsch@strober-partner.de
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Alle beauftragten oder sonstige verantwortliche Personen, die Gefahrgut für die Straße, Schiene oder See verpacken, Verpackungsanweisungen erstellen oder in sonstiger Weise am Verpackungsprozess beteilitgt sind.
Für diesen Kurs gibt es keine formalen Voraussetzungen. Erfahrungen als Verpacker und grundlegende Gefahrgutkenntnisse sind wünschenswert.
Präsenz- und virtuelle Kurse:
Kursdauer:
2 Tage
Kurszeiten:
08:00 -12.00 Uhr
13:00 -17:00 Uhr
Tag 2:
08:00 -12.00 Uhr
13:00 -17:00 Uhr
Bei virtuellen Kursen findet regelmäßig ein freiwilliger Technikcheck statt, der einen Einblick in die Besprechungsplattform gewährt, so dass Sie beste Voraussetzungen für den ersten Kurstag haben.
Es findet keine Prüfung statt, die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung für die Teilnahme.
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach 1.3 ADR/RID und 1.3.1 IMDG-Code.
Unser Ziel ist es, dass sich unsere Teilnehmer nach dem Kurs selbstständig im Berufsalltag zu helfen wissen. Damit dies gelingt ist es wichtig, dass im Kurs an praxisrelevanten Fragestellungen gearbeitet wird. Konkret heißt das, dass Sie als Teilnehmer aktiv in den Unterricht eingebunden werden: Was Sie selbst tun, bleibt länger im Kopf hängen. Unsere Trainer sorgen dafür, dass es nicht langweilig wird und Sie die Themen durch verschiedene Methoden erlernen, wie z.B. Präsentation, Teilnehmerreferat, Partner-und Gruppenarbeit und Übung der prüfungsrelevanten Fragen.
- Klassifizierung
- Pflichten nach §22 Verpacker GGVSEB
- Kennzeichnung und Bezettelung
- Auswahl von Packmitteln
- Bauartprüfung und Nachprüfung
- Begrenzte und freigestellte Mengen im Land- und Seeverkehr
- Zusammenpacken und Umverpacken
Nach ADR 1.3 sowie IMDG 1.3.1. müssen alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, gemäß ihren Aufgaben geschult/unterwiesen sein. Dies muss vor der ersten Tätigkeit in regelmäßigen Abständen und spätestens bei Änderungen erfolgen.
Dieser Kurs kann mit dem Verpackerkurs Luft kombiniert werden.