Grundlehrgang Beauftragte Personen für die Verkehrsträger: Straße (ADR) und See (IMDG)
Das erwartet Sie im Kurs
Beauftragte Personen tragen die Verantwortung für die korrekte Umsetzung der Gefahrgutvorschriften. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass dieser Personenkreis entsprechend ihrer Aufgaben zu schulen ist. In diesem Lehrgang lernen beauftragte Personen nicht nur, ihre Pflichten richtig zu erfüllen, sondern lernen auch die Folgen von Gefahrgutverstößen kennen.
Wir empfehlen Ihnen diesen Kurs, wenn Sie zur beauftragten Person bestellt werden sollten und KEINE Tanktransporte durchführen. Sollten Sie auch für Tanktransporte verantwortlich sein, dann sind diese beiden Kurse für Sie geeignet:
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E-Mail: a.partsch@strober-partner.de
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Beauftrage und sonstige an der Beförderung beteiligte Personen, die für den Versand von Gefahrgütern auf der Straße oder im Seeverkehr verantwortlich oder beauftragt sind.
Es gibt keine Voraussetzung für diesen Kurs. Erfahrungen im Gefahrgutumschlag sind wünschenswert.
Präsenzkurse:
Kursdauer:
3 Tage
Kurszeiten:
Tag 1:
08:30 -12.00 Uhr
13:00 -17:00 Uhr
Tag 2:
08:00 -12.00 Uhr
13:00 -17:00 Uhr
Tag 3:
08:00 -12.00 Uhr
13:00 -17:00 Uhr
Virtuelle Kurse:
Kursdauer:
3 Tage
Kurszeiten:
Kick-Off (verpfllichtend):
1-1,5 Stunden
Termin findet ca. 1 Woche vor 1. Kurstag statt
Kurszeiten:
Tag 1:
08:30 -12.00 Uhr
13:00 -17:00 Uhr
Tag 2:
08:00 -12.00 Uhr
13:00 -17:00 Uhr
Tag 3:
08:00 -12.00 Uhr
13:00 -17:00 Uhr
In diesem Kurs findet keine Prüfung statt.
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach 1.3 ADR / 1.4.1 IMDG.
Bei dieser speziellen Schulung wird nicht auf Tanktransporte eingegangen.
Präsentation, Partner-und Gruppenarbeit, Übungen, Praktisch am Packtisch
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung
- Verkehrsübergreifende Rechtsvorschriften und Bekanntmachungsquellen
- Verfolgung und Ahndung bei Verstößen gegen Gefahrguttransportvorschriften
- Allgemeine Maßnahmen zur Risikoverhütung und Sicherheitsmaßnahmen
- Gefährliche Güter/Gefahrenklassen
- Erforderliche Unterlagen
- Markieren und Kennzeichnen
- Verpackungsanforderungen
- Anforderungen an Fahrzeuge und deren Kennzeichnung
- Durchführung der Beförderung
- Umgang mit den Rechtsvorschriften