Grundlehrgang Binnenschiff für Gefahrgutbeauftragte
Das erwartet Sie im Kurs
Als Gefahrgutbeauftragter beraten Sie Ihr Unternehmen im Hinblick auf die korrekte Umsetzung der Gefahrgutvorschriften im Binnenschiffverkehr. Um dieser Tätigkeit nachgehen zu dürfen, müssen Sie einen vollständigen Lehrgang bei einem zugelassenen Schulungsveranstalter sowie die IHK-Prüfung Binnenschiffverkehr erfolgreich absolviert haben. Mit diesem Lehrgang erwerben Sie umfassende Kenntnisse über das gesamte Themenspektrum der Gefahrgüter im Binnenschiffverkehr und bereiten sich perfekt für die IHK-Prüfung sowie Ihre Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter vor. Unsere Kurstermine sind jeweils so geplant, dass die Prüfung direkt im Anschluss an den Gefahrgutbeauftragtenlehrgang stattfindet.
Bitte beachten Sie: Sie befinden sich hier bei den Präsenzschulungen für den Verkehrsträger Binnenschiff. Für diesen Verkehrsträger bieten wir auch virtuelle Schulungen an. Mit Klick auf den Button kommen Sie zu allen virtuellen Schulungen.
Fragen Sie jetzt für einen Kurstermin an
Zitat zum Kurs
Informationen zum Kurs
Alles auf einen Blick
Alles einklappen
Diese Ausbildung richtet sich an Gefahrgutbeauftragte, die eine Prüfung für die Verkehrsträger Binnenschiff absolvieren möchten.
Für diesen Kurs gibt es keine Voraussetzungen. Erfahrungen im Gefahrgutumschlag auf Binnenschiffen sind wünschenswert.
Präsenzkurse:
Kursdauer:
3,5 Tage
Kurszeiten:
Tag 1:
08:30 -12.00 Uhr
13:00 -17:30 Uhr
Tag 2:
08:30 -12.00 Uhr
13:00 -17:30 Uhr
Tag 3:
08:30 -12.00 Uhr
13:00 -17:30 Uhr
Tag 4:
Am Vormittag findet die IHK-Prüfung statt.
Die Prüfung findet am letzten Kurstag durch die IHK statt. Für die Prüfung ist eine Prüfungsgebühr fällig. Die Prüfungsgebühr beträgt 123 € in München/Passau u. 150 € in Koblenz.
Sie erhalten nach dem Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung mit der Sie bei der IHK zur Prüfung zugelassen werden. Zusätzlich stellen wir auch gerne eine Bescheinigung nach 1.3 ADN aus, wenn Sie das wünschen.
Unser Ziel ist es, dass sich unsere Teilnehmer nach dem Kurs selbstständig im Berufsalltag zu helfen wissen. Damit dies gelingt ist es wichtig, dass im Kurs an praxisrelevanten Fragestellungen gearbeitet wird. Konkret heißt das, dass Sie als Teilnehmer aktiv in den Unterricht eingebunden werden: Was Sie selbst tun, bleibt länger im Kopf hängen. Unsere Trainer sorgen dafür, dass es nicht langweilig wird und Sie die Themen durch verschiedene Methoden erlernen, wie z.B. Präsentation, Teilnehmerreferat, Partner-und Gruppenarbeit und Übung der prüfungsrelevanten Fragen.
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung
- Verkehrsübergreifende Rechtsvorschriften und Bekanntmachungsquellen
- Verfolgung und Ahndung bei Verstößen
- Allgemeine Maßnahmen zur Risikoverhütung
- Gefährliche Güter/Gefahrenklassen
- Erforderliche Unterlagen
- Markierung und Kennzeichnung
- Verpackungsanforderungen
- Anforderungen an Tanks, Container und Binnenschiffe
- Anforderungen an Fahrzeuge
- Durchführung der Beförderung
Der Gesetzgeber sieht vor, dass jedes Unternehmen, das an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsberater) für die Beförderung gefährlicher Güter schriftlich bestellen muss. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass dieser Personenkreis entsprechend ihrer Aufgaben zu schulen ist.