PK 2 ohne Klasse 7 (radioaktive Stoffe) Grundlehrgang für Verpacker im Luftverkehr (IATA/ICAO)
Das erwartet Sie im Kurs
Wenn es um die Sicherheit geht, ist die richtige Verpackung der ausschlaggebende Faktor. Der Gesetzgeber macht hier verständlicherweise besonders strenge Auflagen. Weil nur der die Regeln einhalten kann, der sie kennt, müssen alle Personen geschult sein, die Gefahrgut für die Luftfracht verpacken, markieren und kennzeichnen. Diese Schulung muss mit einer Prüfung enden und vom Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkannt sein. Sie ist in zweijährigem Rhythmus zu wiederholen. Neu: Spezialkurs Lithium-Batterien Sie verpacken ausschließlich Lithium-Batterien für den Luftversand? Für diesen Fall haben wir für Sie einen Spezial-Kurs im Angebot: PK 1/PK 2 - Klasse 9: Schwerpunkt Lithiumbatterien
Ihr Ansprechpartner
E-Mail: p.schottenloher@strober-partner.de
Wählen Sie Ihren Kurstermin
Alle Kurstermine ausklappen
Alle Kurstermine einklappen
Die Veranstaltung ist verpflichtend!
Die Veranstaltung ist verpflichtend!
Zitat zum Kurs
Informationen zum Kurs
Alles auf einen Blick
Alles einklappen
Alle Personen, die Gefahrgut für den Luftverkehr verpacken, Verpackungen beschaffen oder prüfen oder für Luftfrachtverpackungen Verantwortung tragen. Dieser Kurs ist auch als Wiederholungsschulung geeignet.
Für diesen Kurs gibt es keine Voraussetzungen. Erfahrungen als Verpacker und grundlegende Gefahrgutkenntnisse sind wünschenswert.
2 Tage
Es findet eine LBA-Prüfung theoretisch u. praktisch statt.
Dieser Kurs endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung. Danach erhalten Sie ein LBA-anerkanntes Zertifikat für den Personenkreis 2. Es ist zwei Jahre gültig.
Bei diesem Kurs heißt es "Ran an die Praxis". An unseren Packtischen lernen die Teilnehmer die Vorschriften bei der Arbeit kennen. Also kein tagelanges Sitzen und Zuhören, sondern “Learning on the job”! Natürlich gibt es auch Zeiten, in denen Sie bei uns nicht am Packtisch stehen. Aber auch für diesen Lehrgangsteil haben sich unsere Pädagogen etwas einfallen lassen, damit es nicht langweilig wird. Gruppenarbeiten, Lernspiele und Unterrichtsgespräche lockern die Arbeit auf.
- Allgemeine Philosophie
- Klassifizierung
- Gefahrgutliste
- Allgemeine Verpackungsanforderungen
- Verpackungsvorschriften
- Markierung und Kennzeichnung
- Erkennen undeklarierter Güter
- Bestimmungen für Reisegepäck
- Notmaßnahmen
Der Gesetzgeber macht hier besonders strenge Auflagen. Weil nur der die Regeln einhalten kann, der sie kennt, müssen alle Personen geschult sein, die Gefahrgut für die Luftfracht verpacken, markieren und kennzeichnen. Diese Schulung muss mit einer Prüfung enden und vom Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkannt sein. Sie ist in zweijährigem Rhythmus zu wiederholen.