IHK-Verlängerungsprüfung: Vorbereitungskurs für Gefahrgutbeauftragte für die Verkehrsträger: Straße (ADR), Schiene (RID), See (IMDG) – Extra
Das erwartet Sie im Kurs
In diesem Kurs werden Sie als erfahrener Gefahrgutbeauftragter kompakt u. auf die einzelnen Verkehrsträger zugeschnitten über alles Neue u. Wissenswerte informiert und damit optimal auf die Verlängerungsprüfung bei der IHK vorbereitet. Sie können dabei die Verkehrsträger Straße/Schiene und See auch einzeln buchen. Dazu wählen Sie die Veranstaltung unter "Ähnliche Kurse" für den für Sie relevanten Verkehrsträger.
Ihr Ansprechpartner
E-Mail: p.schottenloher@strober-partner.de
Wählen Sie Ihren Kurstermin
Alle Kurstermine ausklappen
Alle Kurstermine einklappen
Zitat zum Kurs
Informationen zum Kurs
Alles auf einen Blick
Alles einklappen
Gefahrgutbeauftragte, die ihre Kenntnisse auffrischen und sich auf ihre Fortbildungsprüfung vorbereiten müssen
Falls Sie im Anschluss bei einer IHK Ihrer Wahl eine Verlängerungsprüfung ablegen wollen, benötigen Sie einen gültigen Schulungsnachweis als Gb den jeweiligen Verkehrsträger.
4x2 Stunden o. Binnenschiff
Bei diesem Kurs im virtuellen Klassenzimmer, findet im Anschluss keine Prüfung statt.
Teilnahmebescheinigung nach 1.3 ADR/RID/IMDG-Code und ADN Verlängerung des Schulungsnachweis für den jeweiligen Verkehrsträger nach bestandener Prüfung um weitere 5 Jahre.
Unser Ziel ist es, dass sich unsere Teilnehmer nach dem Kurs selbstständig im Berufsalltag zu helfen wissen. Damit dies gelingt ist es wichtig, dass im Kurs an praxisrelevanten Fragestellungen gearbeitet wird. Konkret heißt das, dass Sie als Teilnehmer aktiv in den Unterricht eingebunden werden: Was Sie selbst tun, bleibt länger im Kopf hängen. Unsere Trainer sorgen dafür, dass es nicht langweilig wird und sie die Themen durch verschiedene Methoden erlernen.
- Wesentliche Änderungen im Gefahrgutrecht bei den Verkehrsträgern Straße/Schiene und See - Vorbereitung für die Verlängerungsprüfung bei der IHK für die Verkehrsträger Straße/Schiene und See
Der Gesetzgeber sieht vor, dass jedes Unternehmen, das an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsberater) für die Beförderung gefährlicher Güter schriftlich bestellen muss. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass dieser Personenkreis entsprechend ihrer Aufgaben zu schulen ist. Alle fünf Jahre müssen Gefahrgutbeauftragte ihre Kenntnisse durch eine Prüfung bei der IHK beweisen.