Luftverkehr: Grundlehrgang Modul A (Versender) als Webinar verboten erlaubt

UPDATE 17.08.2023

Das Luftfahrtbundesamt widerruft Teilwiderruf vom 13.06.2023.

In einfachen Worten:
Es bleibt alles wie es war und unsere Grundschulungen für das Schulungsmodul A mit Hilfe eines Webinars sind weiterhin erlaubt.
Wir freuen uns, dass unserem Widerspruch stattgegeben wurde.

Hier können Sie das offizielle Schreiben herunterladen:
Genehmigung DE.GGS.0165_16.08.23_Teilwiderruf

Hier Geht´s zu unseren Kursen

Das Luftfahrt-Bundesamt hat unsere bereits erteilte Genehmigung zur Durchführung der Grundschulung des Schulungsmoduls A (Versender) mit Hilfe eines Webinars mit dem Bescheid vom 13.06.2023 kurzfristig und überraschend zum 15.08.2023 widerrufen. Laut dem Schreiben ergeht der Widerruf unter Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Begründung des Verbots für den Online-Grundlehrgang „Modul A (Versender)“

Die Begründung im Wortlaut:
„Der rechtmäßige Bescheid vom 19.12.2023 war gemäß § 49 Abs. 2 VwVfG teilweise zu widerrufen. Die dem Bescheid zu Grunde liegende Sach-/Rechtslage hat sich nachträglich geändert, so dass die bisher erteilten Genehmigungen zu widerrufen waren.
Geändert hat sich die Kommentierung zur NfL 2022-2-713, danach kann die Grundschulung des Schulungsmodells A nicht mehr mit Hilfe eines Webinars durchgeführt werden.

Das Schulungsmodul A für die Versender enthält praktische Einheiten – Kartons sind zu falten und zu kennzeichnen. Nicht jeder der in der Logistik arbeitet, kennt sich mit der Kennzeichnung aus – zudem handelt es sich u.a. um Spezialverpackungen.
Zur Erhöhung der Flugsicherheit ist daher ein praktischer Unterricht erforderlich.

Es besteht auch kein schutzwürdiges Vertrauen bezüglich einer Weiterführung sämtlicher Schulungen mit Hilfe eines Webinars, wie es in Zeiten der Corona-Pandemie üblich gewesen ist.“