Grundausbildung Sicherheitsbeauftragte(r) gem. 11.2.5 EU(VO) 2015/1998

Das erwartet Sie im Kurs

Seit den Terroranschlรคgen am 11. September 2001 in den USA wurden weltweit die Sicherheitsvorkehrungen vor allem im Flugverkehr verschรคrft. Dies hatte zahlreiche Neuregelungen und Reglementierungen zur Folge, um den zivilen Luftverkehr sicherer zu machen. Dabei sind nicht nur der Lufttransport mit Passagier- und Cargo-Maschinen sowie der damit verbundene Frachtumschlag betroffen. Inzwischen erstrecken sich die Regelungen auf die gesamte Lieferkette und betreffen alle entlang dieser Kette beteiligten Unternehmen.

NEU:
Zum 31.12.2021 treten neue Schulungsvorgaben des EU-Rechts zur "Sicherheitskulturโ€œ fรผr alle Schulungen nach Kapitel 11.2 des Anhangs der Durchfรผhrungsverordnung (EU) 2015/1998 in Kraft. Danach sind kรผnftig Kenntnisse von "Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zรคhlen", nachzuweisen.

Diese Inhalte sind bei bei allen Prรคsenzkursen ab dem Jahr 2022 bereits inkludiert.

Ihr Ansprechpartner

Jessica Hielscher
Telefon: 08631 1607-0
E-Mail: j.hielscher@strober-partner.de

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Informationen zum Kurs

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- Sicherheitsbeauftragte beim bekannten Versender
- Geschรคftlicher Versender und reglementierten Beauftragten und dessen Stellvertreter
- Qualitรคtsmanagement- und Arbeitsschutzbeauftragte
- sonstige Stabsstellen der Unternehmensleitung
- Lager-, Produktions-, Betriebsleiter oder andere Funktionen

Um am Kurs teilnehmen zu dรผrfen mรผssen Sie im Vorfeld eine gรผltige Zuverlรคssigkeitsรผberprรผfung nach ยง 7 LuftSiG vorlegen.

Kursdauer:
4,5 Tage

Kurszeiten:

Tag 1:
09:00 -12.00 Uhr
13:00 -16:30 Uhr

Tag 2:
09:00 -12.00 Uhr
13:00 -16:30 Uhr

Tag 3:
09:00 -12.00 Uhr
13:00 -16:30 Uhr

Tag 4:
09:00 -12.00 Uhr
13:00 -16:30 Uhr

Tag 5:
09:00 -ca. 13.00 Uhr

Mit der Anmeldung zum Kurs, sind Sie auch gleichzeitig zur Prรผfung am Vormittag des fรผnften Kurstages angemeldet.

Nach Abschluss des Kurses und bestandener Prรผfung erhalten Sie eine Schulungsbescheinigung.

Unser Ziel ist es, dass sich unsere Teilnehmer nach dem Kurs selbststรคndig im Berufsalltag zu helfen wissen. Damit dies gelingt ist es wichtig, dass im Kurs an praxisrelevanten Fragestellungen gearbeitet wird. Konkret heiรŸt das, dass Sie als Teilnehmer aktiv in den Unterricht eingebunden werden: Was Sie selbst tun, bleibt lรคnger im Kopf hรคngen. Unsere Trainer sorgen dafรผr, dass es nicht langweilig wird und Sie die Themen durch verschiedene Methoden erlernen, wie z.B. Prรคsentation, Teilnehmerreferat, Partner-und Gruppenarbeit und รœbung der prรผfungsrelevanten Fragen.

- Kenntnis รผber frรผhere unrechtmรครŸige Eingriffe in der Zivilluftfahrt
- Terroranschlรคge und aktuelle Bedrohungen
- Kenntnis der einschlรคgigen Rechtsvorschriften
- Kenntnis รผber Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschlieรŸlich der Verpflichtungen und Zustรคndigkeiten von Personen, die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren
- Kenntnis der Verfahren fรผr das Anhalten von Personen und der Umstรคnde, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- Kenntnis der Meldeverfahren
- Fรคhigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstรคnde
- Fรคhigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstรคnde
- Kenntnis der Mรถglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstรคnde
- Kenntnis der Schutzanforderungen fรผr Fracht und Post
- Kenntnis der Befรถrderungsanforderungen, wenn anwendbar
- Besuch einer Rรถntgenanlage am Flughafen

Neu seit 2022: - Kenntnisse von "Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zรคhlen"

Um die dauerhafte Luftsicherheit zu gewรคhrleisten wurden dieย  EG (VO) 300/2008 und ihre Durchfรผhrungsverordnungen wie beispielsweise die EU (VO) 2015/1998 eingefรผhrt. In den Verordnungen wird beschrieben, wie Produzenten oder Hersteller von identifizierbarer Luftfracht als Bekannte Versender oder zugelassener Beteiligter in der sicheren Lieferkette durch das LBA mit erfolgreich bestandener Validierung (Audit des LBA) zugelassen werden kรถnnen.
Hierfรผr braucht jedes Unternehmen ein individuelles Sicherheitsprogramm, welches MaรŸnahmen beschreibt, dass zu versendende Luftfracht gesondert und mit einem hรถheren Augenmerk gehandhabt wird. Zusรคtzlich zum Sicherheitsprogramm benรถtigt jede Betriebsstรคtte der Stellen, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten und einen Stellvertreter, der die Verantwortung dafรผr trรคgt, damit die Umsetzung und Einhaltung des Sicherheitsprogramms allen Rechtsvorschriften entspricht.

Neu seit 2022:
Zum 31.12.2021 treten neue Schulungsvorgaben der DVO (EU) 2019/103 des EU-Rechts zur "Sicherheitskulturโ€œ fรผr alle Schulungen nach Kapitel 11.2 des Anhangs der Durchfรผhrungsverordnung (EU) 2015/1998 in Kraft.

Dieser Kurs wird von unserem Kooperationsunternehmen "ASConsulting" (Stefan Anzenhofer) organisiert und durchgefรผhrt.

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