
Externer Gefahrgutbeauftragter
Seit 1989 hat nahezu jeder Betrieb in Deutschland, der an der Befรถrderung von Gefahrgut beteiligt ist, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.
Wenn Sie diese wichtige Funktion nicht selbst wahrnehmen kรถnnen, darf es auch ein externer Dienstleister sein. Wir unterstรผtzen Sie dabei, ihre Gefahrgutprozesse rechtssicher zu organisieren und die Verantwortlichkeiten richtig zu verteilen. Wir arbeiten mit Ihnen daran Ihre Versandprozesse zu optimieren, Verzรถgerungen und Reibungsverluste zu vermeiden und interne Fixkosten abzubauen. So vermeiden Sie Buรgelder, Schรคden und Imageverlust!
Wer einen Gefahrgutbeauftragten bestellen muss und welche Pflichten ein Gefahrgutbeauftragter hat ist genau geregelt. Die gesetzliche Grundlage dazu bietet das ADR/RID unter 1.8.3.
Alles auf einen Blick
Alles einklappen
- Ein externer Gefahrgutbeauftragter kann gerade beim Aufbau einer rechtskonformen Gefahrgutorganisation ein wertvoller Begleiter sein. Er kennt viele unterschiedliche Organisationsformen und kann schnell einschรคtzen welcher Weg eingeschlagen werden soll.
- Manchmal zรคhlt der „Prophet im eigenen Land“ nicht soviel und eine externe Beratung kann einen stockenden Prozess wieder ins Laufen bringen
- Mit einem externen Gefahrgutbeauftragten spart sich die Firma Fixkosten
- Mit einem geschulten Blick von Auรen lassen sich oft schnell Prozesse vereinfachen und somit schnell Geld sparen
- die Aus- und Weiterbildung eines interen Gefahrgutbeauftragten fรคllt weg
- das Unternehmen wird mit relevanten Infos was Neuerungen und รnderungen betrifft immer auf dem Laufenden gehalten und umgehend informiert
Wenn wir fรผr Sie die Funktion des externen Gefahrgutbeauftragten รผbernehmen dann kรผmmern wir uns um
- die รbernahme der Gefahrgutbeauftragtentรคtigkeit
- die Beratung des Unternehmers u. seiner beauftragten Personen bei der Gestaltung der Gefahrgutorganisation
- die Schulung der beauftragten Personen nach ADR/RID 1.3 und IMDG 1.3.1
- die Unterweisung der sonstigen am Prozess beteiligten Personen
- die Erstellung des Jahresberichtes
- die Unterstรผtzung bei der Erstellung von Arbeitsanweisungen und Checklisten
- die Telefonische Unterstรผtzung und Beratung
- die Gehรถrige รberwachung der beauftragten Personen und der Gefahrgutprozesse
- die Begehungen der beauftragten Personen inkl. Erstellung des Begehungsberichte
Je besser wir ein Unternehmen kennen desto genauer kรถnnen wir Ihnen bei dieser Frage helfen.
Grundlage dafรผr bietet das ADR/RID unter 1.8.3.
Gerne starten wir mit einem Start-up Audit. Dabei lernen wir Sie kennen und wissen wo wir ansetzen mรผssen. Am Ende des Audittages steht fest, ob Sie einen Gefahrgutbeauftragten benรถtigen. Sie kรถnnen gerne eine geeignete Person intern wรคhlen oder diese Funktion extern vergeben.
Wir schauen uns am Start-up Tag mit Ihnen
- ihre Prozesse an
- legen geeignete Maรnahmen fest
- Definieren die nรคchsten Schritte
- entscheiden ob sie einen Gefahrgutbeauftragten bestellen mรผssen
Folgende Informationen wรผrden wir sie bitten vorzubereiten:
- Liste der UN-Nummern
- Welche Verkehrstrรคger werden bedient
- Wer ist beteiligt am Prozess
Mรถchten Sie gerne die Funktion nach Auรen vergeben erstellen wir Ihnen gerne unser Angebot. Der Audittag kann dabei gerne angerechnet und inkludiert werden, wenn das Angebot angenommen wird.
- Wenn Ihnen unser Angebot zusagt, bekommen sie von uns einen Vertragsentwurf und eine Bestellungsurkunde
- Wir suchen den passenden Berater fรผr Ihre Branche aus
- Wir vereinbaren die jรคhrlichen Begehungstermine und legen die Schulungsmaรnahmen fest
- Wir begleiten Sie durch den Gefahrgutdschungel
Unsere Leistungen als externer Gefahrgutbeauftragter im รberblick
Ihre Ansprechpartnerin
Kathrin Strober-Oberhauser
Tel: +49 8631 16070
Mail: k.strober@strober-partner.de
Hier kรถnnen Sie uns als externer GB anfragen!
Teilen Sie uns Ihre Wรผnsche und Rahmenbedingungen mit. Wir melden uns bei Ihnen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.