Ergรคnzungen und Korrekturen zur 62. IATA-Ausgabe
24.02.2021: 2. Addendum erschienen
Deutsches Addendum 2 (23. Februar 2021)
Englisches Addendum 2 (23. Februar 2021)
Pรผnktlich zum Jahresstart gab die IATA am 04.01.2021 das erste Addendum (Ergรคnzungen und Korrekturen) fรผr die 62. IATA-Ausgabe (DGR61) bekannt.
Neben einigen รnderungen bei Abweichungen der Luftfahrtunternehmen gibt es neue Regelungen fรผr Impfstoffe gegen Covid 19. Wenn Versandstรผcke mit Impfstoffen mit Datenloggern oder Trackern mit Lithiumbatterien ausgestattet sind, mรผssen die Versandstรผcke nicht mit der Lithium-Batterie-Markierung versehen werden und es ist auch kein AWB-Eintrag erforderlich.
Fรผr die Varianten โmit Ausrรผstung verpacktโ wurde im Verzeichnis der gefรคhrlichen Gรผter (in den blauen Seiten) die Sonderbestimmung A802 ergรคnzt.
Nachfolgend stellen wir Ihnen gerne die offiziellen Ergรคnzungen und Korrekturen, die wir vonseiten der IATA/ICAO erhalten haben, als PDF-Dateien zur Verfรผgung:
Deutsches Addendum 1 – Revision (14. Januar 2021)
Update 2 (14.01.2021)
Addendum ist neu eingestellt, inkl. der Fehlerkorrektur
Update 1 (11.01.2021)
Bei der deutsche รbersetzung des Addendum 1 zu den IATA DGR 2021 ist in der Sonderbestimmung A220 ein Fehler unterlaufen.
Diese muss richtig lauten:
A220 Versandstรผcke, die COVID-19 Impfstoffe und beiliegende Lithium-Batterien enthaltende Datenloggern und/oder Lithium-Batterien enthaltende Fracht-Ortungsgerรคten enthalten, unterliegen nicht den Anforderungen an die Markierung und Dokumentation des Teils II der Verpackungsanweisungen 967 oder 970, wie zutreffend.
Richtig ist Markierung und Kennzeichnung statt Markierung und Dokumentation.
Sobald von der IATA ein korrigiertes PDF in Deutsch vorliegt, werden wir das hier selbstverstรคndlich verรถffentlichen.
Englisches Addendum 1 (01. Januar 2021)
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