CBTA – FAQ

Gerne stellen wir Ihnen hier unsere Antworten auf die hรคufigsten Fragen zu CBTA zur Verfรผgung.
Die Sammlung ist bestimmt nicht vollstรคndig, wird aber laufend aktualisiert und erweitert.

Wir sind uns sicher, dass dort schon die ein oder andere Antwort fรผr Ihre Fragen zu finden sind.
Sollte dies nicht der Fall sein, dann schicken Sie uns gerne Ihre Fragen.

Deutschland – Luftfahrtbundesamt (LBA):

LBA – CBTA

ร–sterreich – AustroControl:

AustroControl – CBTA

Schweiz – Bundesamt fรผr Zivilfahrt (BAZL)

BAZL – CBTA

Keine Schulung ohne Analyse โ€“ Kontrolle durch Behรถrde

Ab dem 01.01.2023 sind alle Unternehmen, die an der Befรถrderung von Gefahrgut im Luftverkehr beteiligt sind, dazu verpflichtet, eine Analyse des benรถtigten Schulungsbedarfes aller beteiligten Personen zu erstellen und regelmรครŸig auf Aktualitรคt zu รผberprรผfen.
Dieses Dokument wird durch die Behรถrden (Luftfahrtbundesamt in Deutschland) stichprobenartig รผberprรผft. Neben der Analyse des Schulungsbedarfes (TNA) wird kontrolliert, ob die SchulungsmaรŸnahmen entsprechend durchgefรผhrt wurden.

Fรผr die Analyse des Schulungsbedarfes (TNA) gibt es keine Vorgaben.
Machen Sie sich das Leben einfach und nutzen Sie dazu unser eigens entwickeltes „CBTA-Tool“.

Vorgeschrieben ist zusรคtzlich ein sogenanntes โ€žContinuous Assessmentโ€œ (eine kontinuierliche Beurteilung), also eine eine fortlaufende Beurteilung des benรถtigten Schulungsbedarfes samt einhergehender SchulungsmaรŸnahmen. Nach aktuellem Stand gibt es von der ICAO allerdings keine konkreten Vorgaben zur Umsetzung dieses โ€žContinuous Assessmentโ€œ (dieser kontinuierlichen Beurteilung): weder die Form – zum Beispiel mรผndlich, schriftlich, als Praxisbeispiel oder durch Beobachtung am Arbeitsplatz – noch die Zeitintervalle – zum Beispiel monatlich, quartalsweise oder halbjรคhrlich – sind vorgegeben. Fรผr welche Vorgehensweise auch immer sich ein Arbeitgeber entscheidet – diese muss dokumentiert werden, da die Umsetzung des โ€žContinuous Assessmentโ€œ (der kontinuierliche Beurteilung) von den Behรถrden gefordert wird.

Hรคufig werden externe Firmen fรผr die Erledigung von unternehmensinternen Aufgaben eingesetzt. Im Rahmen der Analyse des Gefahrgutprozesses stellt sich nun die Frage wer fรผr diese Personen eine Analyse des Schulungsbedarfes (TNA) erstellen muss.
In Rรผcksprache mit dem LBA sind die beauftragenden Firmen verantwortlich, fรผr diese Personen eine TNA zu erstellen und zu qualifizieren, da sie in ihrem Prozess arbeiten.

Die Analyse muss vor der nรคchsten Schulung vorliegen.

Der Standard richtet sich nach ICAO T.I. (d.h. die bereits bekannten Rollen –ย  Personen, die an der Befรถrderungskette beteiligt sind). Sollte z.B. der Bereich der Klassifikation aus der bisherige Rolle des Versenders entnommen werden, so ist auch bei diesem der Schulungsbedarf zu beurteilen.

Die u.a. Informationen wurden aus der NFL 2022-2-713 entnommen.
Hier kรถnnen Sie das Original-Dokument herunterladen

 

Prรคsenzkurse/Webinar

2.6.1
Im Anschluss an die Grund- und Wiederkehrende Gefahrgutschulung muss eine schriftliche Prรผfung abgelegt werden, um die vermittelten Lehrinhalte zu prรผfen. Diese
Prรผfung muss Fragen zu den jeweiligen Themenbereichen der entsprechenden Tรคtigkeitsmodule (siehe 2.4.1) beinhalten. Die Gesamtanzahl der Abschlussprรผfungsfragen darf 15 Fragen nicht unterschreiten.

2.6.2
Die Durchfรผhrung der Prรผfung muss unter Aufsicht eines zugelassenen Ausbilders erfolgen oder mittels eines vom LBA genehmigten Verfahrens zur Prรผfungsabnahme.

2.6.3
Eine Prรผfung gilt mit einem Ergebnis von mindestens 80 Prozent (%) der erreichbaren Punkte als bestanden. Nach bestandener Prรผfung ist ein Schulungsnachweis gemรครŸ Punkt 2.7.2 auszustellen.

2.6.4
Ist die Prรผfung nicht bestanden, sind die Teile der Schulung und Prรผfung zu wiederholen, deren Punkte nicht bestanden wurden.

2.6.5
Prรผfungsfragen dรผrfen nicht verรถffentlicht werden.

 

CBT /WBTย 

6.2.12
Besteht ein Teilnehmer die Abschlussprรผfung nicht, nachdem er das Lernprogramm einmal bearbeitet hat, muss der Teilnehmer das Lernprogramm ein zweites Mal bearbeiten. Im Anschluss muss die Abschlussprรผfung ein zweites Mal absolviert werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass der Teilnehmer andere Prรผfungsaufgaben erhรคlt, als bei der ersten Abschlussprรผfung. Alternativ kann, sofern das System eine Auswertung der Lerneinheiten/Lernmodulen in Verbindung mit der Abschlussprรผfung zulรคsst, nur die im ersten Anlauf nicht ausreichend vermittelten Lerneinheiten/Lernmodulen fรผr den zweitenย  Schulungsdurchlauf extrahiert und eine Abschlussprรผfung aus allen Lerneinheiten/Lernmodulen generiert werden.
6.3
Wird der zweite Versuch der Abschlussprรผfung ebenfalls nicht bestanden, muss an einer Prรคsenzschulung teilgenommen werden.

  • Offene Schulungen (Prรคsenz & Webinar)

Zu den Kursen

 

  • Inhouse Kurse (Prรคsenz & Webinar)
    Spezifische Kurse kรถnnen entsprechend der Analyse des Schulungsbedarfs (TNA) angeboten werden, d.h. es sind gegenรผber den offenen Kursangeboten weitere Reduktionen (z.B. auf Gefahrenklassen) oder Erweiterungen/Vertiefungen mรถglich. Dies hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Kursdauer: Je nach TNA kann sich die Kursdauer verlรคngern oder verkรผrzen.

Anfrage stellen

 

  • E-Learning
    Aufgrund der neuen Mรถglichkeiten werden wir in Zukunft auch im Luftverkehr vermehrt E-Learnings anbieten. Der neueste Zuwachs in unserem E-Learning Portfolio ist das „Awarenesstraining CBTA“.

Die Orientierungshilfe Matrix Schulungsanforderungen Competency Based Training and Assessment (CBTA) dient als Orientierungshilfe und hat bis auf weiteres Bestand.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen des deutschen Luftfahrtbundesamtes zum CBTA-Konzept.

Unsere Kursmodule haben folgenden Umfang:

(A) Versender – ehemals PK1

Grundlehrgรคnge

Refresherlehrgรคnge

Ergรคnzungsmodul fรผr den Versand von radioaktiven Stoffen (Klasse 7)ย 

Speziell fรผr Lithiumbatterien

(B) Verpacker – ehemals PK2

Grund-und Refresherlehrgรคnge

Ergรคnzungsmodul fรผr den Versand von radioaktiven Stoffen (Klasse 7)ย 

Speziell fรผr Lithiumbatterien

(C) Luftfracht-Spediteure

Grundlehrgรคnge

(F) Annahmeprรผfer

Grundlehrgรคnge

Fรผr Ausbilder

Grundlehrgรคnge

Refresherlehrgรคnge

Weitere Kurse sind in Planung.

Fรผr das Assessment haben wir eine eigene Seite erstellt.
Hier finden Sie alle Informationen:

Zum Assessment

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