Grundlehrgang für Gefahrgutbeauftragte für den Verkehrsträger: See (IMDG)
Das erwartet Sie im Kurs
Mit diesem Kurs erwerben Sie umfassende Kenntnisse über das gesamte Themenspektrum der Gefahrgüter im Seeverkehr und bereiten sich perfekt für die IHK-Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten vor.
Bitte beachten Sie: Sie befinden sich hier bei den Präsenzschulungen Seeverkehr. Für diesen Verkehrsträger bieten wir auch virtuelle Schulungen an. Mit Klick auf den Button kommen Sie zu allen virtuellen Schulungen im Seeverkehr.
Ihr Ansprechpartner
E-Mail: p.schottenloher@strober-partner.de
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Gefahrgutbeauftragte, die den “besonderen Teil Seeverkehr” benötigen.
Es gibt keine Voraussetzungen für diesen Kurs. Erfahrungen im Umgang mit gefährlichen Gütern, im Versand oder Klassifizierung sind wünschenswert.
3,5 Tage Mühldorf / 4 Tage Hamburg
Die Prüfung findet am letzten Kurstag bei der HK Hamburg (ab 10 Prüflingen in der Schulungsstätte) oder über die IHK Stade (ab ca.5 Prüflingen in der Schulungsstätte) bzw. bei der IHK München o. Passau (bei Kursen in Mühldorf) statt. Für die Prüfung ist eine Prüfungsgebühr fällig. In Mühldorf beträgt diese 123 € u. in Hamburg/Stade 140 €.
Sie erhalten nach dem Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung nach § 3 GbV, mit der Sie bei der IHK zur Prüfung zugelassen werden. Zusätzlich stellen wir auch gerne eine Bescheinigung nach 1.3 IMDG-Code aus, wenn Sie das wünschen.
Präsentation, Teilnehmerreferat, Partner-und Gruppenarbeit, Übungen
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung
- Verkehrsübergr. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungsquellen
- Verfolgung und Ahndung bei Verstößen
- Allgemeine Maßnahmen zur Risikoverhütung
- Gefährliche Güter/Gefahrenklassen
- Erforderliche Unterlagen
- Markierung und Kennzeichnung
- Gefahrzettel
- Verpackungsanforderungen
- Anforderungen an Tanks/Container
- Anforderungen an Fahrzeuge
- Durchführung der Beförderung
Der Gesetzgeber sieht vor, dass jedes Unternehmen, das an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsberater) für die Beförderung gefährlicher Güter schriftlich bestellen muss. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass dieser Personenkreis entsprechend ihrer Aufgaben zu schulen ist.