Grundlehrgang für Gefahrgutbeauftragte für den Verkehrsträger: See (IMDG)

Das erwartet Sie im Kurs

Als Gefahrgutbeauftragter beraten Sie Ihr Unternehmen im Hinblick auf die korrekte Umsetzung der Gefahrgutvorschriften im Seeverkehr. Um dieser Tätigkeit nachgehen zu dürfen, müssen Sie einen vollständigen Lehrgang bei einem zugelassenen Schulungsveranstalter sowie die IHK-Prüfung Seeverkehr erfolgreich absolviert haben. Mit diesem Lehrgang erwerben Sie umfassende Kenntnisse über das gesamte Themenspektrum der Gefahrgüter im Seeverkehr und bereiten sich perfekt für die IHK-Prüfung sowie Ihre Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter vor. Unsere Kurstermine sind jeweils so geplant, dass die Prüfung direkt im Anschluss an den Gefahrgutbeauftragtenlehrgang stattfindet.
 
Bitte beachten Sie: Sie befinden sich hier bei den Präsenzschulungen Seeverkehr. Für diesen Verkehrsträger bieten wir auch virtuelle Schulungen an. Mit Klick auf den Button kommen Sie zu allen virtuellen Schulungen im Seeverkehr.

Seeverkehr virtuell


Ihr Ansprechpartner

Petra Schottenloher
Telefon: +49 (0) 8631 1607-0
E-Mail: p.schottenloher@strober-partner.de

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Zitat zum Kurs

Ich hatte damit gerechnet, dass der zu vermittelnde Stoff sehr trocken werden kann. Der Bernhard hat uns mit von Anfang an richtig "mit ins Boot" genommen. Seine Expertise ist überwältigend. Ich habe gar nicht gemerkt, wie schnell die Zeit verflog. Die theoretischen Teile und die Übungen dazu waren im genau passendem Maß abgestimmt.
Friedhelm Vrielmann
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Urenco Deutschland GmbH
Liebes Strober-Team,ich wollte mich noch einmal für die gelungene Woche bedanken, die Unterkunft (Pauliwirt) und die Organisation von Montag bis Freitag waren einfach angenehm. Vom Shuttleservice, Unterricht, Gespräche, Pausenverpflegung bis zum Knoxoleum war alles top. Das Lernen hat Spaß gemacht.
Andreas Lindner
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Phil. Berger Lack- und chemische Fabrik GmbH

Informationen zum Kurs

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Gefahrgutbeauftragte, die den “besonderen Teil Seeverkehr” benötigen.

Es gibt keine Voraussetzungen für diesen Kurs. Erfahrungen im Umgang mit gefährlichen Gütern, im Versand oder Klassifizierung sind wünschenswert.

Präsenzkurse:

Kursdauer:
Mühldorf: 3,5 Tage
Buxtehude/Hamburg: 4 Tage

Kurszeiten:

Tag 1:
09:00 -12:00 Uhr
13:00 -18:00 Uhr (in Hamburg u. Buxtehude bis 17:15 Uhr)

Tag 2:
08:30 -12.00 Uhr
13:00 -17:30 Uhr

Tag 3:
08:30 -12.00 Uhr
13:00 -17:30 Uhr (in Hamburg u. Buxtehude ab 15:00 Uhr Exkursion)

Tag 4 (nur Hamburg u. Buxtehude):
08:30 -12.30 Uhr
Am Nachmittag findet die IHK-Prüfung statt.

Tag 4 (Mühldorf):
Am Vormittag findet die IHK-Prüfung statt.

Die Prüfung findet am letzten Kurstag bei der HK Hamburg statt, oder über die IHK Stade (ab ca.5 Prüflingen in der Schulungsstätte) bzw. bei der IHK München o. Passau bei Kursen in Mühldorf. Für die Prüfung ist eine Prüfungsgebühr fällig. In Mühldorf beträgt diese 150 € u. in Hamburg/Stade 150 €.

Sie erhalten nach dem Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung mit der Sie bei der IHK zur Prüfung zugelassen werden. Zusätzlich stellen wir auch gerne eine Bescheinigung nach 1.3 IMDG-Code und § 4 GGVsee aus, wenn Sie das wünschen.

Unser Ziel ist es, dass sich unsere Teilnehmer nach dem Kurs selbstständig im Berufsalltag zu helfen wissen. Damit dies gelingt ist es wichtig, dass im Kurs an praxisrelevanten Fragestellungen gearbeitet wird. Konkret heißt das, dass Sie als Teilnehmer aktiv in den Unterricht eingebunden werden: Was Sie selbst tun, bleibt länger im Kopf hängen. Unsere Trainer sorgen dafür, dass es nicht langweilig wird und Sie die Themen durch verschiedene Methoden erlernen, wie z.B. Präsentation, Teilnehmerreferat, Partner-und Gruppenarbeit und Übung der prüfungsrelevanten Fragen.

- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung
- Verkehrsübergr. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungsquellen
- Verfolgung und Ahndung bei Verstößen
- Allgemeine Maßnahmen zur Risikoverhütung
- Gefährliche Güter/Gefahrenklassen
- Erforderliche Unterlagen
- Markierung und Kennzeichnung
- Gefahrzettel
- Verpackungsanforderungen
- Anforderungen an Tanks/Container
- Anforderungen an Fahrzeuge
- Durchführung der Beförderung

Der Gesetzgeber sieht vor, dass jedes Unternehmen, das an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsberater) für die Beförderung gefährlicher Güter schriftlich bestellen muss. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass dieser Personenkreis entsprechend ihrer Aufgaben zu schulen ist.

Kursliteratur

Kursliteratur
IMDG-CODE 2025 (DE)
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