Grundlehrgang für Gefahrgutbeauftragte für den Verkehrsträger: See (IMDG)
Das erwartet Sie im Kurs
Mit diesem Kurs erwerben Sie umfassende Kenntnisse über das gesamte Themenspektrum der Gefahrgüter im Seeverkehr und bereiten sich perfekt für die IHK-Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten vor.
Bitte beachten Sie: Sie befinden sich hier bei den Präsenzschulungen Seeverkehr. Für diesen Verkehrsträger bieten wir auch virtuelle Schulungen an. Mit Klick auf den Button kommen Sie zu allen virtuellen Schulungen im Seeverkehr.
Ihre Ansprechpartner
E-Mail: p.schottenloher@strober-partner.de
E-Mail: a.partsch@strober-partner.de
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Gefahrgutbeauftragte, die den “besonderen Teil Seeverkehr” benötigen.
Es gibt keine Voraussetzungen für diesen Kurs. Erfahrungen im Umgang mit gefährlichen Gütern, im Versand oder Klassifizierung sind wünschenswert.
Die Prüfung findet am letzten Kurstag bei der HK Hamburg statt, oder über die IHK Stade (ab ca.5 Prüflingen in der Schulungsstätte) bzw. bei der IHK München o. Passau bei Kursen in Mühldorf. Für die Prüfung ist eine Prüfungsgebühr fällig. In Mühldorf beträgt diese 130 € u. in Hamburg/Stade 150 €.
Sie erhalten nach dem Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung nach § 3 GbV, mit der Sie bei der IHK zur Prüfung zugelassen werden. Zusätzlich stellen wir auch gerne eine Bescheinigung nach 1.3 IMDG-Code aus, wenn Sie das wünschen.
Unser Ziel ist es, dass sich unsere Teilnehmer nach dem Kurs selbstständig im Berufsalltag zu helfen wissen. Damit dies gelingt ist es wichtig, dass im Kurs an praxisrelevanten Fragestellungen gearbeitet wird. Konkret heißt das, dass Sie als Teilnehmer aktiv in den Unterricht eingebunden werden: Was Sie selbst tun, bleibt länger im Kopf hängen. Unsere Trainer sorgen dafür, dass es nicht langweilig wird und Sie die Themen durch verschiedene Methoden erlernen, wie z.B. Präsentation, Teilnehmerreferat, Partner-und Gruppenarbeit und Übung der prüfungsrelevanten Fragen.
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung
- Verkehrsübergr. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungsquellen
- Verfolgung und Ahndung bei Verstößen
- Allgemeine Maßnahmen zur Risikoverhütung
- Gefährliche Güter/Gefahrenklassen
- Erforderliche Unterlagen
- Markierung und Kennzeichnung
- Gefahrzettel
- Verpackungsanforderungen
- Anforderungen an Tanks/Container
- Anforderungen an Fahrzeuge
- Durchführung der Beförderung
Der Gesetzgeber sieht vor, dass jedes Unternehmen, das an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsberater) für die Beförderung gefährlicher Güter schriftlich bestellen muss. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass dieser Personenkreis entsprechend ihrer Aufgaben zu schulen ist.