Neue Anforderungen CBTA (Luftverkehr) โ€“ Assessment โœˆ๏ธ

  1. Versendet Ihr Unternehmen Gefahrgut im Luftverkehr?
  2. Besteht fรผr alle am Gefahrgut-Prozess beteiligten Personen bereits eine Training Needs Analysis (TNA)?
  3. Wurden alle Personen entsprechend der TNA geschult und haben ein gรผltiges Zertifikat?
  4. Wurde fรผr alle Personen ein individuelles Assessment nach der Schulung durchgefรผhrt und dokumentiert?

Wenn Sie alle Fragen guten Gewissens mit einem „Ja!“ beantworten kรถnnen, dann ist Ihr Unternehmen mit den Vorgaben des LBA „compliant„. Doch gerade bei der vierten Frage stoรŸen viele Unternehmen auf Herausforderungen. Das โ€žAssessmentโ€œ sorgt aktuell fรผr Aufregung und stellt viele Betriebe vor knifflige Aufgaben.

Was ist ein Assessment? ๐Ÿ“‹

Das LBA definiert es so:

„Im Rahmen des kompetenzbasierten Schulungs- und Beurteilungskonzepts ist der Arbeitgeber verpflichtet, regelmรครŸige Beurteilungen (Assessments) durchzufรผhren. Dies dient dazu, die absolvierte Schulung im Hinblick auf die auszuรผbende Tรคtigkeit zu beurteilen. Die Beurteilung kann in Form von schriftlichen/mรผndlichen Tests, Online-Tests, Arbeitsproben, etc. bzw. aus einer Kombination dieser stattfinden.“

Quelle: NfL 2022-2-713, Punkt 2.8

Achtung: Verwechslungsgefahr! โš ๏ธ

Die รœberprรผfung der TNA auf Aktualitรคt ist nicht das Assessment. Die Training Needs Analysis sollte immer die Anforderungen der Tรคtigkeit der Person widerspiegeln. Bei ร„nderungen der Tรคtigkeit muss die TNA unmittelbar angepasst und etwaige Schulungsinhalte vermittelt werden. Die TNA sollte spรคtestens vor der nรคchsten Schulung (nach 24 Monaten) auf Aktualitรคt geprรผft werden.

Unterstรผtzung leicht gemacht: Unsere Lรถsungen fรผr Ihr Assessment

Online-Tool fรผr Ihr Assessment ๐ŸŒ

Unser Online-Tool begleitet Sie Schritt fรผr Schritt bei der Umsetzung des Assessments in Ihrem Unternehmen. Die Fragen sind bereits auf die Standard-Rollen unseres CBTA-Tools abgestimmt und kรถnnen natรผrlich auch individuell auf die Anforderungen unterschiedlicher Arbeitgeber angepasst werden.

Kostenfreies Webinar: Alles rund ums Assessment ๐Ÿ–ฅ๏ธ

Fรผr einen tieferen Einblick laden wir Sie zu unserem kostenfreien Webinar am 12.12.2024 um 10:00 Uhr ein. Erfahren Sie, wie einfach es fรผr Sie sein kรถnnte, das Assessment in Ihrem Unternehmen umzusetzen und nutzen Sie die Gelegenheit, um alle Ihre Fragen zu klรคren.

Melden Sie sich jetzt an und seien Sie dabei!

Wichtige Infos zur 64. IATA-DGR

Hier stellen wir fรผr Sie relevante Informationen zur 64. IATA-DGRย  zur Verfรผgung.

Addendum zur 64. IATA-DGR

Am 15.12.2022 gab die IATA das erste Addendum (Ergรคnzungen und Korrekturen) fรผr die 64. IATA-Ausgabe (2023) bekannt.

Nachfolgend stellen wir Ihnen gerne die offiziellen Ergรคnzungen und Korrekturen, die wir vonseiten der IATA/ICAO erhalten haben, als PDF-Dateien zur Verfรผgung:

Wo finde ich den Anhang H?

Wir haben auch geblรคttert und gesucht. Der Anhang H ist aber aus dem Anhang verschwunden und hat sich hinter einem Link versteckt. Das entsprechende Dokument kรถnnen Sie hier herunterladen.

HINweis fรผr den Versand nach Brasilien

Neue Abweichung BRG-05 ab 2023: Verpackungszulassung muss Sendung begleiten

Wenn eine UN spezifizierte Verpackung nรถtig ist, dann mรผssen, wenn Brasilien der Bestimmungsstaat oder Abgangsstaat ist, die folgenden Dokumente die Sendung begleiten:

  • bei in Brasilien hergestellt UN Spezifikationsverpackungen der ANAC Zulassungsschein der Verpackung und eine Konformitรคtserklรคrung des Herstellers; oder
  • bei im Ausland hergestellten UN-Spezifikationsverpackungen den Zulassungsschein der Verpackung oder รคhnliches Dokument, das von einer Luftfahrtbehรถrde oder anderen zustรคndigen nationalen Behรถrde ausgestellt wurde.

Das Luftfahrtunternehmen muss wรคhrend des Annahmeverfahrens sicherstellen, dass die oben genannten Dokumente, wie anwendbar, vorliegen.

„Die Sendung begleiten“ bedeutet entweder ausgedruckt und an den Papier Luftfrachtbrief angeheftet oder bei elektronischer Datenรผbertragung die entsprechende elektronische รœbermittlung.

BUCH GEsucht?

Hier gehtยดs zu unserem Shop.

Ergรคnzungen und Korrekturen zur 62. IATA-Ausgabe

24.02.2021: 2. Addendum erschienen

Deutsches Addendum 2 (23. Februar 2021)

Englisches Addendum 2 (23. Februar 2021)


Pรผnktlich zum Jahresstart gab die IATA am 04.01.2021 das erste Addendum (Ergรคnzungen und Korrekturen) fรผr die 62. IATA-Ausgabe (DGR61) bekannt.

Neben einigen ร„nderungen bei Abweichungen der Luftfahrtunternehmen gibt es neue Regelungen fรผr Impfstoffe gegen Covid 19. Wenn Versandstรผcke mit Impfstoffen mit Datenloggern oder Trackern mit Lithiumbatterien ausgestattet sind, mรผssen die Versandstรผcke nicht mit der Lithium-Batterie-Markierung versehen werden und es ist auch kein AWB-Eintrag erforderlich.

Fรผr die Varianten โ€žmit Ausrรผstung verpacktโ€œ wurde im Verzeichnis der gefรคhrlichen Gรผter (in den blauen Seiten) die Sonderbestimmung A802 ergรคnzt.

 

Nachfolgend stellen wir Ihnen gerne die offiziellen Ergรคnzungen und Korrekturen, die wir vonseiten der IATA/ICAO erhalten haben, als PDF-Dateien zur Verfรผgung:

Deutsches Addendum 1 – Revision (14. Januar 2021)

Update 2 (14.01.2021)

Addendum ist neu eingestellt, inkl. der Fehlerkorrektur

Update 1 (11.01.2021)

Bei der deutsche รœbersetzung des Addendum 1 zu den IATA DGR 2021 ist in der Sonderbestimmung A220 ein Fehler unterlaufen.
Diese muss richtig lauten:

A220 Versandstรผcke, die COVID-19 Impfstoffe und beiliegende Lithium-Batterien enthaltende Datenloggern und/oder Lithium-Batterien enthaltende Fracht-Ortungsgerรคten enthalten, unterliegen nicht den Anforderungen an die Markierung und Dokumentation des Teils II der Verpackungsanweisungen 967 oder 970, wie zutreffend.

Richtig ist Markierung und Kennzeichnung statt Markierung und Dokumentation.

Sobald von der IATA ein korrigiertes PDF in Deutsch vorliegt, werden wir das hier selbstverstรคndlich verรถffentlichen.

Englisches Addendum 1 (01. Januar 2021)

Sie sind noch auf der Suche nach der 62. IATA-Ausgabe oder anderen Gefahrgutvorschriften?
Dann werden Sie in unserem Shop fรผndig.

Erfahrungen & Impressionen aus unserem ersten virtuellen Refresher

Pilot im fliegenden Klassenzimmer erfolgreich!

In der Woche vom 22.06- 25.06. hat der erste ICAO/IATA Refresherlehrgang fรผr PK1 und PK6 in unserem virtuellen Klassenzimmer stattgefunden. Eva Glimsche ist gemeinsam mit Wolfgang Strober und 13 mutigen Teilnehmern durch 3,5 Tage IATA-Vorschriften geflogen.

Vorab ist zu sagen: ALLE Teilnehmer haben erfolgreich abgeschlossen und konnten ihr Zertifikat um weitere zwei Jahre verlรคngern.

Lesen Sie hier wie unsere Teilnehmer den ersten virtuellen Refresherlehrgang empfunden haben.

Wichtigste Erkenntnisse

  • die Schulung im virtuellen Klassenzimmer funktioniert wie geplant und macht auch „online“ SpaรŸ
  • die Prรผfung kann online durchgefรผhrt werden.
    An dieser Stelle ein ganz ganz ganz groรŸes DANKESCHร–N an unser Trainerteam, ohne die es nicht mรถglich gewesen wรคre, die รœbungen und Prรผfungen online zu absolvieren. Ihr seid der Wahnsinn! Mehr als 3.000 Fragen zu erstellen und zu รผberprรผfen in so kurzer Zeit ist einfach unglaublich!
  • die Technik ist ausgereift und lรคuft stabil
  • der Technik-Check vorab ist extrem wichtig
  • es gibt noch Luft nach oben: Optimierungspotenziale sind erkannt. Die nรคchste Durchfรผhrung wird noch besser werden.
  • das virtuelle Training passt nicht zu jedem.
    Einige Teilnehmer haben den Kurs als „Corona“-Alternative gesehen, wรคhrend sich andere mehr Kurse in dieser Form wรผnschen. Wir haben dies bereits in unserer Planung fรผr 2021 berรผcksichtigt.

Neuer Kurstermin

Aufgrund der positiven Erfahrung und der hohen Nachfrage bieten wir weitere Termine des virtuellen Refreshers an.

Zu den Refresher-Trainings:

Genehmigung der virtuellen Refresher

Die Live-Online Schulung wurde auch von Seiten des Luftfahrtbundesamtes begleitet und รผberprรผft. Herr Bender war zu groรŸen Teilen in der Schulung anwesend und vom Ablauf und Durchfรผhrung der Schulung sehr angetan.

Wir mรถchten uns auch an dieser Stelle nochmals herzlich fรผr die ausgesprochen gute Zusammenarbeit mit Herrn Bender vom Luftfahrtbundesamt und dem Team der AustroControl bedanken. Der coronabedingte Lockdown war bestimmt ein Katalysator fรผr die schnelle Genehmigung der Schulungen im virtuellen Klassenzimmer, aber wir wissen, dass dies v.a. in dieser Zeit, keine Selbstverstรคndlichkeit ist.

Weitere Impressionen aus dem virtuellen Klassenzimmer

Zulassungsbescheid nach CBTA fรผr Digitale Kurse (Pk1,2,3,6)

Als erster Anbieter fรผr Gefahrgutschulungen haben wir die offizielle Zulassung von der Austro Control (ร–sterreich) u.a. fรผr digitale Kurse fรผr die Personalkategorien 1,2,3 und 6, sowie nach dem befรคhigungsorientierten Training CBTA erhalten. Fรผr Sie als Teilnehmer bedeutet das, dass Sie in der รœbergangszeit zwei Zertifikate erhalten werden, eines nach dem โ€žaktuellen PK-Systemโ€œ und ein โ€žneuesโ€œ CBTA-Zertifikat.
Ab sofort dรผrfen wir damit Grundkurse und Refresherlehrgรคnge nicht nur als Prรคsenztraining, sondern auch Online in unserem Virtuellen Klassenzimmer durchfรผhren.

UPDATE: Am 08. Mai zog das deutsche Luftfahrtbundesamt nach und erteilte uns die offizielle Zulassung Wiederholerkurse (Refresher) in den o.g. Personalkategorien digital durchzufรผhren.

Hier sehen Sie die Zulassungen schwarz auf weiรŸ. Ein Meilenstein fรผr uns und fรผr unsere Teilnehmer.

Nutzen Sie die ruhige Zeit und besuchen Sie unsere Kurse im virtuellen Klassenzimmer: so helfen Sie uns die Bugwelle mรถglichst flach zu halten.

Wir haben bereits die ersten Kurse (Grundlehrgang fรผr beauftragte Personen (ADR/RID), Vorbereitung fรผr die IHK-Auffrischungsprรผfung, 49CFR) im virtuellen Seminarraum durchgefรผhrt.

Das Feedback der Teilnehmer war durchaus positiv. Einige Teilnehmer berichten von einer konzentrierteren Arbeitsweise, andere freuen sich, dass sie nicht quer durch die Republik reisen mรผssen und abends im eigenen Bett schlafen kรถnnen. Durch die Zuschaltung der Videos fรผhlt man sich aktiv in den Lernprozess eingebunden und auch der Austausch zwischen den Teilnehmern kommt nicht zu kurz. Sie kรถnnen das virtuelle Klassenzimmer gerne jeden Dienstag und Donnerstag ausprobieren (siehe Virtuelles Klassenzimmer)

IATA DGR Gefahrgutvorschriften 2020

Die IATA (International Air Transport Association) verรถffentlicht jedes Jahr neue IATA – Dangerous Goods Regulations (DGR). Die IATA DGR Gefahrgutvorschriften fรผr den Luftverkehr / Luftfracht sind dieย  vertrauenswรผrdige Quelle fรผr die Vorbereitung, Abwicklung und Annahme von Gefahrguttransporten auf dem Luftweg. Die DGR ist seit รผber 60 Jahren in der globalen Luftfahrtbranche anerkannt und die umfassendste, aktuellste und benutzerfreundlichste Referenz, mit der Sie sicherstellen kรถnnen, dass Ihre Sendungen den neuesten Vorschriften entsprechen.

Zum Shop

IATA DGR Gefahrgutvorschriften: 61. Ausgabe ist gรผltig ab dem 01.01.2020

Mit dem Jahreswechsel lรถst die 61. IATA DGR die akuell gรผltige Ausgabe der Gefahrgutvorschriften ab. In diesen Kursen arbeiten wir mit der neuen Ausgabe der Gefahrgutvorschriften:

 

Zu den Kursen

 

1. Addendum der 61. IATA-Ausgabe (DGR61)

Anfang Dezember gab die IATA ein erstes Addendum heraus. Dieses ist ab dem 01.01.2020 gรผltig. Wir stellen Ihnen hier die PDFs zur Verfรผgung, die wir vonseiten der IATA erhalten haben:

Deutsches Addendum 1 (06. Dezember 2019)

Englisches Addendum 1 (02. Dezember 2019)

 

 

Unser Tipp:

Wir empfehlen, dass Sie in unseren IATA/ICAO-Kursen mit Ihren eigenen Exemplaren arbeiten. So kรถnnen Sie ihr Buch fรผr die Prรผfung und die tรคgliche Praxis vorbereiten.

Auslieferung der 61. IATA-Ausgabe lรคuft

Die gebundene 61. Ausgabe der IATA-DGR ist bereits Mitte November eingetroffen. Wir liefern die bestellten Bรคnde aus.