Neue Anforderungen CBTA (Luftverkehr) – Assessment ✈️

  1. Versendet Ihr Unternehmen Gefahrgut im Luftverkehr?
  2. Besteht für alle am Gefahrgut-Prozess beteiligten Personen bereits eine Training Needs Analysis (TNA)?
  3. Wurden alle Personen entsprechend der TNA geschult und haben ein gültiges Zertifikat?
  4. Wurde für alle Personen ein individuelles Assessment nach der Schulung durchgeführt und dokumentiert?

Wenn Sie alle Fragen guten Gewissens mit einem „Ja!“ beantworten können, dann ist Ihr Unternehmen mit den Vorgaben des LBA „compliant„. Doch gerade bei der vierten Frage stoßen viele Unternehmen auf Herausforderungen. Das „Assessment“ sorgt aktuell für Aufregung und stellt viele Betriebe vor knifflige Aufgaben.

Was ist ein Assessment? 📋

Das LBA definiert es so:

„Im Rahmen des kompetenzbasierten Schulungs- und Beurteilungskonzepts ist der Arbeitgeber verpflichtet, regelmäßige Beurteilungen (Assessments) durchzuführen. Dies dient dazu, die absolvierte Schulung im Hinblick auf die auszuübende Tätigkeit zu beurteilen. Die Beurteilung kann in Form von schriftlichen/mündlichen Tests, Online-Tests, Arbeitsproben, etc. bzw. aus einer Kombination dieser stattfinden.“

Quelle: NfL 2022-2-713, Punkt 2.8

Achtung: Verwechslungsgefahr! ⚠️

Die Überprüfung der TNA auf Aktualität ist nicht das Assessment. Die Training Needs Analysis sollte immer die Anforderungen der Tätigkeit der Person widerspiegeln. Bei Änderungen der Tätigkeit muss die TNA unmittelbar angepasst und etwaige Schulungsinhalte vermittelt werden. Die TNA sollte spätestens vor der nächsten Schulung (nach 24 Monaten) auf Aktualität geprüft werden.

Unterstützung leicht gemacht: Unsere Lösungen für Ihr Assessment

Online-Tool für Ihr Assessment 🌐

Unser Online-Tool begleitet Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung des Assessments in Ihrem Unternehmen. Die Fragen sind bereits auf die Standard-Rollen unseres CBTA-Tools abgestimmt und können natürlich auch individuell auf die Anforderungen unterschiedlicher Arbeitgeber angepasst werden.

Kostenfreies Webinar: Alles rund ums Assessment 🖥️

Für einen tieferen Einblick laden wir Sie zu unserem kostenfreien Webinar am 12.12.2024 um 10:00 Uhr ein. Erfahren Sie, wie einfach es für Sie sein könnte, das Assessment in Ihrem Unternehmen umzusetzen und nutzen Sie die Gelegenheit, um alle Ihre Fragen zu klären.

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Wichtige Infos zur 64. IATA-DGR

Hier stellen wir für Sie relevante Informationen zur 64. IATA-DGR  zur Verfügung.

Addendum zur 64. IATA-DGR

Am 15.12.2022 gab die IATA das erste Addendum (Ergänzungen und Korrekturen) für die 64. IATA-Ausgabe (2023) bekannt.

Nachfolgend stellen wir Ihnen gerne die offiziellen Ergänzungen und Korrekturen, die wir vonseiten der IATA/ICAO erhalten haben, als PDF-Dateien zur Verfügung:

Wo finde ich den Anhang H?

Wir haben auch geblättert und gesucht. Der Anhang H ist aber aus dem Anhang verschwunden und hat sich hinter einem Link versteckt. Das entsprechende Dokument können Sie hier herunterladen.

HINweis für den Versand nach Brasilien

Neue Abweichung BRG-05 ab 2023: Verpackungszulassung muss Sendung begleiten

Wenn eine UN spezifizierte Verpackung nötig ist, dann müssen, wenn Brasilien der Bestimmungsstaat oder Abgangsstaat ist, die folgenden Dokumente die Sendung begleiten:

  • bei in Brasilien hergestellt UN Spezifikationsverpackungen der ANAC Zulassungsschein der Verpackung und eine Konformitätserklärung des Herstellers; oder
  • bei im Ausland hergestellten UN-Spezifikationsverpackungen den Zulassungsschein der Verpackung oder ähnliches Dokument, das von einer Luftfahrtbehörde oder anderen zuständigen nationalen Behörde ausgestellt wurde.

Das Luftfahrtunternehmen muss während des Annahmeverfahrens sicherstellen, dass die oben genannten Dokumente, wie anwendbar, vorliegen.

„Die Sendung begleiten“ bedeutet entweder ausgedruckt und an den Papier Luftfrachtbrief angeheftet oder bei elektronischer Datenübertragung die entsprechende elektronische Übermittlung.

BUCH GEsucht?

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Ergänzungen und Korrekturen zur 62. IATA-Ausgabe

24.02.2021: 2. Addendum erschienen

Deutsches Addendum 2 (23. Februar 2021)

Englisches Addendum 2 (23. Februar 2021)


Pünktlich zum Jahresstart gab die IATA am 04.01.2021 das erste Addendum (Ergänzungen und Korrekturen) für die 62. IATA-Ausgabe (DGR61) bekannt.

Neben einigen Änderungen bei Abweichungen der Luftfahrtunternehmen gibt es neue Regelungen für Impfstoffe gegen Covid 19. Wenn Versandstücke mit Impfstoffen mit Datenloggern oder Trackern mit Lithiumbatterien ausgestattet sind, müssen die Versandstücke nicht mit der Lithium-Batterie-Markierung versehen werden und es ist auch kein AWB-Eintrag erforderlich.

Für die Varianten „mit Ausrüstung verpackt“ wurde im Verzeichnis der gefährlichen Güter (in den blauen Seiten) die Sonderbestimmung A802 ergänzt.

 

Nachfolgend stellen wir Ihnen gerne die offiziellen Ergänzungen und Korrekturen, die wir vonseiten der IATA/ICAO erhalten haben, als PDF-Dateien zur Verfügung:

Deutsches Addendum 1 – Revision (14. Januar 2021)

Update 2 (14.01.2021)

Addendum ist neu eingestellt, inkl. der Fehlerkorrektur

Update 1 (11.01.2021)

Bei der deutsche Übersetzung des Addendum 1 zu den IATA DGR 2021 ist in der Sonderbestimmung A220 ein Fehler unterlaufen.
Diese muss richtig lauten:

A220 Versandstücke, die COVID-19 Impfstoffe und beiliegende Lithium-Batterien enthaltende Datenloggern und/oder Lithium-Batterien enthaltende Fracht-Ortungsgeräten enthalten, unterliegen nicht den Anforderungen an die Markierung und Dokumentation des Teils II der Verpackungsanweisungen 967 oder 970, wie zutreffend.

Richtig ist Markierung und Kennzeichnung statt Markierung und Dokumentation.

Sobald von der IATA ein korrigiertes PDF in Deutsch vorliegt, werden wir das hier selbstverständlich veröffentlichen.

Englisches Addendum 1 (01. Januar 2021)

Sie sind noch auf der Suche nach der 62. IATA-Ausgabe oder anderen Gefahrgutvorschriften?
Dann werden Sie in unserem Shop fündig.

Erfahrungen & Impressionen aus unserem ersten virtuellen Refresher

Pilot im fliegenden Klassenzimmer erfolgreich!

In der Woche vom 22.06- 25.06. hat der erste ICAO/IATA Refresherlehrgang für PK1 und PK6 in unserem virtuellen Klassenzimmer stattgefunden. Eva Glimsche ist gemeinsam mit Wolfgang Strober und 13 mutigen Teilnehmern durch 3,5 Tage IATA-Vorschriften geflogen.

Vorab ist zu sagen: ALLE Teilnehmer haben erfolgreich abgeschlossen und konnten ihr Zertifikat um weitere zwei Jahre verlängern.

Lesen Sie hier wie unsere Teilnehmer den ersten virtuellen Refresherlehrgang empfunden haben.

Wichtigste Erkenntnisse

  • die Schulung im virtuellen Klassenzimmer funktioniert wie geplant und macht auch „online“ Spaß
  • die Prüfung kann online durchgeführt werden.
    An dieser Stelle ein ganz ganz ganz großes DANKESCHÖN an unser Trainerteam, ohne die es nicht möglich gewesen wäre, die Übungen und Prüfungen online zu absolvieren. Ihr seid der Wahnsinn! Mehr als 3.000 Fragen zu erstellen und zu überprüfen in so kurzer Zeit ist einfach unglaublich!
  • die Technik ist ausgereift und läuft stabil
  • der Technik-Check vorab ist extrem wichtig
  • es gibt noch Luft nach oben: Optimierungspotenziale sind erkannt. Die nächste Durchführung wird noch besser werden.
  • das virtuelle Training passt nicht zu jedem.
    Einige Teilnehmer haben den Kurs als „Corona“-Alternative gesehen, während sich andere mehr Kurse in dieser Form wünschen. Wir haben dies bereits in unserer Planung für 2021 berücksichtigt.

Neuer Kurstermin

Aufgrund der positiven Erfahrung und der hohen Nachfrage bieten wir weitere Termine des virtuellen Refreshers an.

Zu den Refresher-Trainings:

Genehmigung der virtuellen Refresher

Die Live-Online Schulung wurde auch von Seiten des Luftfahrtbundesamtes begleitet und überprüft. Herr Bender war zu großen Teilen in der Schulung anwesend und vom Ablauf und Durchführung der Schulung sehr angetan.

Wir möchten uns auch an dieser Stelle nochmals herzlich für die ausgesprochen gute Zusammenarbeit mit Herrn Bender vom Luftfahrtbundesamt und dem Team der AustroControl bedanken. Der coronabedingte Lockdown war bestimmt ein Katalysator für die schnelle Genehmigung der Schulungen im virtuellen Klassenzimmer, aber wir wissen, dass dies v.a. in dieser Zeit, keine Selbstverständlichkeit ist.

Weitere Impressionen aus dem virtuellen Klassenzimmer

Zulassungsbescheid nach CBTA für Digitale Kurse (Pk1,2,3,6)

Als erster Anbieter für Gefahrgutschulungen haben wir die offizielle Zulassung von der Austro Control (Österreich) u.a. für digitale Kurse für die Personalkategorien 1,2,3 und 6, sowie nach dem befähigungsorientierten Training CBTA erhalten. Für Sie als Teilnehmer bedeutet das, dass Sie in der Übergangszeit zwei Zertifikate erhalten werden, eines nach dem „aktuellen PK-System“ und ein „neues“ CBTA-Zertifikat.
Ab sofort dürfen wir damit Grundkurse und Refresherlehrgänge nicht nur als Präsenztraining, sondern auch Online in unserem Virtuellen Klassenzimmer durchführen.

UPDATE: Am 08. Mai zog das deutsche Luftfahrtbundesamt nach und erteilte uns die offizielle Zulassung Wiederholerkurse (Refresher) in den o.g. Personalkategorien digital durchzuführen.

Hier sehen Sie die Zulassungen schwarz auf weiß. Ein Meilenstein für uns und für unsere Teilnehmer.

Nutzen Sie die ruhige Zeit und besuchen Sie unsere Kurse im virtuellen Klassenzimmer: so helfen Sie uns die Bugwelle möglichst flach zu halten.

Wir haben bereits die ersten Kurse (Grundlehrgang für beauftragte Personen (ADR/RID), Vorbereitung für die IHK-Auffrischungsprüfung, 49CFR) im virtuellen Seminarraum durchgeführt.

Das Feedback der Teilnehmer war durchaus positiv. Einige Teilnehmer berichten von einer konzentrierteren Arbeitsweise, andere freuen sich, dass sie nicht quer durch die Republik reisen müssen und abends im eigenen Bett schlafen können. Durch die Zuschaltung der Videos fühlt man sich aktiv in den Lernprozess eingebunden und auch der Austausch zwischen den Teilnehmern kommt nicht zu kurz. Sie können das virtuelle Klassenzimmer gerne jeden Dienstag und Donnerstag ausprobieren (siehe Virtuelles Klassenzimmer)

IATA DGR Gefahrgutvorschriften 2020

Die IATA (International Air Transport Association) veröffentlicht jedes Jahr neue IATA – Dangerous Goods Regulations (DGR). Die IATA DGR Gefahrgutvorschriften für den Luftverkehr / Luftfracht sind die  vertrauenswürdige Quelle für die Vorbereitung, Abwicklung und Annahme von Gefahrguttransporten auf dem Luftweg. Die DGR ist seit über 60 Jahren in der globalen Luftfahrtbranche anerkannt und die umfassendste, aktuellste und benutzerfreundlichste Referenz, mit der Sie sicherstellen können, dass Ihre Sendungen den neuesten Vorschriften entsprechen.

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IATA DGR Gefahrgutvorschriften: 61. Ausgabe ist gültig ab dem 01.01.2020

Mit dem Jahreswechsel löst die 61. IATA DGR die akuell gültige Ausgabe der Gefahrgutvorschriften ab. In diesen Kursen arbeiten wir mit der neuen Ausgabe der Gefahrgutvorschriften:

 

Zu den Kursen

 

1. Addendum der 61. IATA-Ausgabe (DGR61)

Anfang Dezember gab die IATA ein erstes Addendum heraus. Dieses ist ab dem 01.01.2020 gültig. Wir stellen Ihnen hier die PDFs zur Verfügung, die wir vonseiten der IATA erhalten haben:

Deutsches Addendum 1 (06. Dezember 2019)

Englisches Addendum 1 (02. Dezember 2019)

 

 

Unser Tipp:

Wir empfehlen, dass Sie in unseren IATA/ICAO-Kursen mit Ihren eigenen Exemplaren arbeiten. So können Sie ihr Buch für die Prüfung und die tägliche Praxis vorbereiten.

Auslieferung der 61. IATA-Ausgabe läuft

Die gebundene 61. Ausgabe der IATA-DGR ist bereits Mitte November eingetroffen. Wir liefern die bestellten Bände aus.